NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

German Motion Picture Fund

Zuschuss

Hersteller von Filmen oder Serien mit Wohn- oder Geschäftssitz

Steckbrief zu German Motion Picture Fund
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten02.10.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Hersteller von Filmen oder Serien mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland Hersteller von Filmen oder Serien mit Wohn- oder Geschäftssitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat bzw. EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz und Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für die Herstellung von Serien sowie für die Herstellung von Filmen erhalten, die nicht für eine Erstauswertung im Kino bestimmt und geeignet sind.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Für Kinofilme bringen Sie und der internationale Koproduktionspartner jeweils einen finanziellen Beitrag von mind. 20% auf, bei Herstellungskosten von über 35 Mio. € mindestens 7 Mio. €. Eine Serie muss eine fortlaufende, fiktionale Handlung besitzen, die in einer von vornherein festgelegten Anzahl von mind. 6 fortlaufenden Episoden – einer Staffel – umgesetzt wird. Sie stellen im Antrag dar, warum die Förderung notwendig ist und inwiefern sie einen Anreiz für den Film- und

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe für Filme grundsätzlich bis zu 30% der förderfähigen deutschen Herstellungskosten, max. jedoch 5 Mio. € pro Film für Serien bis zu 30% der förderfähigen deutschen Herstellungskosten, max. 6 Mio. € pro Staffel für fiktionale Serien bis zu 30% der förderffähigen deutschen Herstellungskosten, max. 20 Mio. €, wenn die deutschen Herstellungskosten mind. 40 Mio. € betragen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter Anbieter von Videoabrufdiensten Projekte, die gegen die Verfassung oder Gesetze verstoßen oder das sittliche oder das religiöse Gefühl verletzen Wie erfolgt die Antragstellung?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu German Motion Picture Fund

Wer wird gefördert?
Hersteller von Filmen oder Serien mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland Hersteller von Filmen oder Serien mit Wohn- oder Geschäftssitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat bzw. EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz und Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für die Herstellung von Serien sowie für die Herstellung von Filmen erhalten, die nicht für eine Erstauswertung im Kino bestimmt und geeignet sind.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Für Kinofilme bringen Sie und der internationale Koproduktionspartner jeweils einen finanziellen Beitrag von mind. 20% auf, bei Herstellungskosten von über 35 Mio. € mindestens 7 Mio. €. Eine Serie muss eine fortlaufende, fiktionale Handlung besitzen, die in einer von vornherein festgelegten Anzahl von mind. 6 fortlaufenden Episoden – einer Staffel – umgesetzt wird. Sie stellen im Antrag dar, warum die Förderung notwendig ist und inwiefern sie einen Anreiz für den Film- und
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe für Filme grundsätzlich bis zu 30% der förderfähigen deutschen Herstellungskosten, max. jedoch 5 Mio. € pro Film für Serien bis zu 30% der förderfähigen deutschen Herstellungskosten, max. 6 Mio. € pro Staffel für fiktionale Serien bis zu 30% der förderffähigen deutschen Herstellungskosten, max. 20 Mio. €, wenn die deutschen Herstellungskosten mind. 40 Mio. € betragen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter Anbieter von Videoabrufdiensten Projekte, die gegen die Verfassung oder Gesetze verstoßen oder das sittliche oder das religiöse Gefühl verletzen Wie erfolgt die Antragstellung?
In welcher Form wird German Motion Picture Fund gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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