NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
German Motion Picture Fund
Hersteller von Filmen oder Serien mit Wohn- oder Geschäftssitz
Filmindustrie
ProduzentenHersteller
Förderart: Zuschüsse bis zu 30% der förderfähigen deutschen Herstellungskosten, max. 5 Mio. € pro Film und 20 Mio. € pro Staffel
Was wird gefördert?
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Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter Anbieter von Videoabrufdiensten Projekte, die gegen die Verfassung oder Gesetze verstoßen oder das sittliche oder das religiöse Gefühl verletzen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag per E-Mail bei der die Filmförderungsanstalt (FFA). Wichtig : Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens und in der Regel mind. 6 Wochen vor Drehbeginn stellen. Weitere Informationen Grundlage der Förderung: Ric
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