NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

German Motion Picture Fund

Hersteller von Filmen oder Serien mit Wohn- oder Geschäftssitz

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Filmindustrie ProduzentenHersteller
Förderart: Zuschüsse bis zu 30% der förderfähigen deutschen Herstellungskosten, max. 5 Mio. € pro Film und 20 Mio. € pro Staffel Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen gelten? Wie wird gefördert? Wie erfolgt die Antragstellung? Kontakt Weitere Förderangebote Jetzt Kontakt aufnehmen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter Anbieter von Videoabrufdiensten Projekte, die gegen die Verfassung oder Gesetze verstoßen oder das sittliche oder das religiöse Gefühl verletzen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag per E-Mail bei der die Filmförderungsanstalt (FFA). Wichtig : Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens und in der Regel mind. 6 Wochen vor Drehbeginn stellen. Weitere Informationen Grundlage der Förderung: Ric
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