NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Deutscher Filmförderfonds (DFFF)
Hersteller von Filmen und Produktionsdienstleister zur Filmherstellung mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 30% der förderfähigen deutschen Herstellungskosten, max. 5 bzw. 25 Mio. € pro Film
Wer wird gefördert?
Hersteller von Filmen und Produktionsdienstleister zur Filmherstellung mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland Hersteller von Filmen und Produktionsdienstleister zur Filmherstellung mit Wohn- oder Geschäftssitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat bzw. EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz und Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für die Herstellung eines Films oder eines Teilwerks eines Films erhalten, der für eine Erstauswertung im Kino bestimmt und geeignet ist. Gefördert werden Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme. Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie erfüllen
Zum offiziellen Förderprogramm →
Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden