| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 11.08.2026 |
Hersteller von Filmen und Produktionsdienstleister zur Filmherstellung mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland Hersteller von Filmen und Produktionsdienstleister zur Filmherstellung mit Wohn- oder Geschäftssitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat bzw. EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz und Niederlassung in Deutschland
Sie können einen Zuschuss für die Herstellung eines Films oder eines Teilwerks eines Films erhalten, der für eine Erstauswertung im Kino bestimmt und geeignet ist. Gefördert werden Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie erfüllen die ökologischen Standards bei der Herstellung des Films. Für Hersteller: Die Gesamtherstellungskosten betragen mind.: 1 Mio. € bei Spielfilmen 200.000 € bei Dokumentarfilmen 2 Mio. € bei Animationsfilmen Bei internationalen Koproduktionen werden mind. 25% der gesamten Herstellungskosten tatsächlich in Deutschland ausgegeben und der deutsche Finanzierungsanteil beträgt mind. 20%. Für Produktionsdienstleister: Es handelt sich um einen Spielfilm oder einen Animationsfilm, der in Deutschland im Kino aufgeführt werden soll. Der Hersteller hat sich zur Einhaltung der Sperrfristen verpflichtet.
Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe für Hersteller grundsätzlich bis zu 30% der förderfähigen deutschen Herstellungskosten, max. jedoch 5 Mio. € pro Film für Produktionsdienstleister grundsätzlich bis zu 30% der förderfähigen deutschen Herstellungskosten, max. jedoch 25 Mio. € pro Film Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag per E-Mail bei der Filmförderungsanstalt (FFA). Wichtig : Sie müssen den Antrag in der Regel mind. 6 Wochen vor Drehbeginn bzw. mind. 6 Wochen vor Beginn der den Auftrag ausführenden Arbeiten stellen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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