NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Kreatives Europa (2021-2027)

Zuschuss

Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des EWR, der Schweiz

Steckbrief zu Kreatives Europa (2021-2027)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten15.09.2026
KulturKreativwirtschaft

Wer wird gefördert?

Unternehmen bzw. Organisationen, die im Kultur- und Kreativsektor tätig sind Das Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten auch den Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des EWR, der Schweiz sowie den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik offen.

Was wird gefördert?

Das Programm bildet die Grundlage für die Förderung des Kultur- und Kreativsektors durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027. Gefördert werden die kulturelle und sprachliche Vielfalt und das kulturelle Erbe Europas sowie die Wettbewerbsfähigkeit und das wirtschaftliche Potenzials des Kultur- und Kreativsektors. Kreatives Europa besteht aus dem Aktionsbereich KULTUR, dem Aktionsbereich MEDIA sowie einem sektorübergreifenden Bereich. Aktionsbereich KULTUR werden gefördert: Projekte der länderübergreifenden Zusammenarbeit von Kultur- und Kreativorganisationen aus verschiedenen Ländern Aktivitäten europäischer Netzwerke von Kultur- und Kreativorganisationen verschiedener Länder

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschüsse, Preisgelder und Auftragsvergaben Förderhöhe : abhängig von der Art der geplanten Maßnahme Budget : insgesamt 2,442 Mrd. € in den Jahren 2021 bis 2027. Davon entfallen mindestens 58% auf das Teilprogramm MEDIA, 33% auf das Teilprogramm KULTUR sowie max. 9% auf den sektorübergreifenden Aktionsbereich. Wie erfolgt die Antragstellung? Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage jährlicher Arbeitsprogramme . Die Arbeitsprogramme enthalten eine Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen, Angaben zur Höhe der für jede Maßnahme vorgesehenen Mittel und einen vorläufigen Durchführungszeitplan. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Kreatives Europa (2021-2027)

Wer wird gefördert?
Unternehmen bzw. Organisationen, die im Kultur- und Kreativsektor tätig sind Das Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten auch den Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des EWR, der Schweiz sowie den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik offen.
Was wird gefördert?
Das Programm bildet die Grundlage für die Förderung des Kultur- und Kreativsektors durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027. Gefördert werden die kulturelle und sprachliche Vielfalt und das kulturelle Erbe Europas sowie die Wettbewerbsfähigkeit und das wirtschaftliche Potenzials des Kultur- und Kreativsektors. Kreatives Europa besteht aus dem Aktionsbereich KULTUR, dem Aktionsbereich MEDIA sowie einem sektorübergreifenden Bereich. Aktionsbereich KULTUR werden gefördert: Projekte der länderübergreifenden Zusammenarbeit von Kultur- und Kreativorganisationen aus verschiedenen Ländern Aktivitäten europäischer Netzwerke von Kultur- und Kreativorganisationen verschiedener Länder
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschüsse, Preisgelder und Auftragsvergaben Förderhöhe : abhängig von der Art der geplanten Maßnahme Budget : insgesamt 2,442 Mrd. € in den Jahren 2021 bis 2027. Davon entfallen mindestens 58% auf das Teilprogramm MEDIA, 33% auf das Teilprogramm KULTUR sowie max. 9% auf den sektorübergreifenden Aktionsbereich. Wie erfolgt die Antragstellung? Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage jährlicher Arbeitsprogramme . Die Arbeitsprogramme enthalten eine Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen, Angaben zur Höhe der für jede Maßnahme vorgesehenen Mittel und einen vorläufigen Durchführungszeitplan. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von
In welcher Form wird Kreatives Europa (2021-2027) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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