| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Antragsberechtigt sind die Mitgliedstaaten der EU sowie Organisationen und Unternehmen, die mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten tätig werden.
Unterstützt werden Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich der transeuropäischen Netze im Verkehrssektor, Energiesektor oder Digitalsektor. Die transeuropäischen Netze in den Sektoren Verkehr, Energie und Digitales sollen aufgebaut, ausgebaut, modernisiert und vollendet werden. Verkehrssektor werden folgende Ziele unterstützt: effiziente und miteinander verbundene und multimodale Netze und Infrastrukturen für eine intelligente, interoperable, nachhaltige, inklusive, barrierefreie, sichere und geschützte Mobilität Anpassung der transeuropäischen Verkehrsnetze an die Doppelnutzung der Verkehrsinfrastruktur im Hinblick auf die Verbesserung der zivilen wie auch militärischen Mobilität
Förderart Zuschüsse Finanzierungsinstrumente (Risikoteilungsinstrument für Darlehen und Bürgschaften, Projektanleiheninitiative, Eigenkapitalinstrument) Vergabe öffentlicher Aufträge Förderumfang : abhängig von der jeweiligen Maßnahme Budget : Für die Durchführung stehen in den Jahren 2021 bis 2027 insgesamt 33,71 Mrd. € zur Verfügung. Davon entfallen auf den Verkehrssektor 25,807 Mrd. €, auf den digitalen Bereich 2,065 Mrd. € und auf den Energiesektor 5,838 Mrd. €. Wie erfolgt die Antragstellung? Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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