| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Darlehen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 01.09.2026 |
Unternehmen oder Freischaffende , insbesondere Produzenten Drehbuchautoren Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen Betreiber von nordrhein-westfälischen Kinos, Abspielstätten und Veranstalter von Filmprogrammen in Nordrhein-Westfalen
Sie können ein Darlehen oder einen Zuschuss für Vorhaben in den folgenden Bereichen erhalten: produktionsvorbereitende Maßnahmen Herstellung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen Post-Produktions-Maßnahmen Festivalpräsentation Verleih und Vertrieb Filmabspiel und Filmpräsentation in Nordrhein-Westfalen Hörspiel innovative audiovisuelle Inhalte und Modellprojekte sonstige Maßnahmen
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie haben einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen bzw. der Bundesrepublik Deutschland oder sind dort ansässig. Die Kosten des Förderprojekts sind branchenüblich und nach dem Grundsatz sparsamer Wirtschaftsführung kalkuliert. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens weisen Sie spätestens 6
Förderart : Darlehen oder Zuschuss Förderumfang : bis 80% der nachgewiesenen Kosten Förderhöhe : abhängig von der Art der Maßnahme Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen online bei der Film- und Medienstiftung Wichtig : Sie müssen den Antrag bis zum jeweiligen Einreichtermin und vor Beginn
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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