NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Digitale Spiele und immersive Inhalte (Gamesförderung)

ZuschussDarlehen

Sie können einen Zuschuss oder ein zinsloses Darlehen für die

Steckbrief zu Digitale Spiele und immersive Inhalte (Gamesförderung)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss, Darlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten04.08.2026
GamesDigitale InhalteMedien

Wer wird gefördert?

Unternehmen gewerbetreibende Personen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss oder ein zinsloses Darlehen für die Entwicklung von digitalen Spielen und immersiven Inhalten erhalten. Folgende Vorhaben können finanziert werden: Frühphasenentwicklung Produktion Präsentation vertical Slice-Entwicklung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Projekt erfüllt eine Mindestanzahl von Kultur- und Kreativitätskriterien Ihr Vorhaben lässt ein qualitativ förderungswürdiges Projekt erwarten. Das Projekt achtet die Würde des Menschen, respektiert die Grundrechte und fördert die Achtung vor dem Leben. Sie setzen Ihr Vorhaben möglichst nachhaltig um und ergreifen Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung und Diversität. Sie leisten einen Eigenanteil in Höhe von mind. 10%.

Wie wird gefördert?

Förderart Zuschuss zusätzlich zinsloses Darlehen für Produktionsvorhaben Förderumfang Frühphasenentwicklung: bis zu 50% (in Ausnahmefällen bis zu 80%) der veranschlagten Entwicklungsausgaben, max. 50.000 € je Einzelprojekt vertical Slice-Entwicklung: bis zu 50% (in Ausnahmefällen bis zu 80%) der veranschlagten Entwicklungsausgaben, max. 200.000 € je Einzelprojekt Produktion: Zuschuss: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 300.000 € je Einzelprojekt Darlehen: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 200.000 € je Einzelprojekt Präsentationen: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 5.000 € je Einzelprojekt Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Digitale Spiele und immersive Inhalte (Gamesförderung)

Wer wird gefördert?
Unternehmen gewerbetreibende Personen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss oder ein zinsloses Darlehen für die Entwicklung von digitalen Spielen und immersiven Inhalten erhalten. Folgende Vorhaben können finanziert werden: Frühphasenentwicklung Produktion Präsentation vertical Slice-Entwicklung
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Projekt erfüllt eine Mindestanzahl von Kultur- und Kreativitätskriterien Ihr Vorhaben lässt ein qualitativ förderungswürdiges Projekt erwarten. Das Projekt achtet die Würde des Menschen, respektiert die Grundrechte und fördert die Achtung vor dem Leben. Sie setzen Ihr Vorhaben möglichst nachhaltig um und ergreifen Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung und Diversität. Sie leisten einen Eigenanteil in Höhe von mind. 10%.
Wie wird gefördert?
Förderart Zuschuss zusätzlich zinsloses Darlehen für Produktionsvorhaben Förderumfang Frühphasenentwicklung: bis zu 50% (in Ausnahmefällen bis zu 80%) der veranschlagten Entwicklungsausgaben, max. 50.000 € je Einzelprojekt vertical Slice-Entwicklung: bis zu 50% (in Ausnahmefällen bis zu 80%) der veranschlagten Entwicklungsausgaben, max. 200.000 € je Einzelprojekt Produktion: Zuschuss: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 300.000 € je Einzelprojekt Darlehen: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 200.000 € je Einzelprojekt Präsentationen: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 5.000 € je Einzelprojekt Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird Digitale Spiele und immersive Inhalte (Gamesförderung) gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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