| Fördergeber | ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Darlehen |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler |
| Geltungsbereich | Rheinland-Pfalz |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Eigentümerinnen und Eigentümer von Studierenden - und Auszubildendenwohnheimen Voraussetzung ist, dass nach Abschluss der Modernisierung die festgelegten Anfangsmieten eingehalten werden. Studierende müssen Immatrikulationsbescheinigungen und Auszubildende geeignete Nachweise über das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses vor Mietbeginn vorlegen.
Mit einem nachrangig durch Grundpfandrecht abgesichertem Darlehen der ISB (ISB-Darlehen „Junges Wohnen“ Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen). Daneben wird ein Tilgungszuschuss des ISB-Darlehens gewährt. Das Darlehen beträgt bis zu 60.000 Euro je Bewohnerplatz bzw. bis zu 100.000 Euro je Bewohnerplatz bei der klimagerechten Modernisierung und ist begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten. Die Investitionskosten sind durch einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen und müssen mindestens 5.000 Euro je Bewohnerpletz betragen.
Förderfähig ist die Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende in bestehenden Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen. Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen barrierefreies Wohnen ermöglicht wird, Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung), nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart wird bzw.
Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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