ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

„Junges Wohnen“ Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen

ZuschussDarlehen
Steckbrief zu „Junges Wohnen“ Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen
FördergeberISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
FörderartZuschuss, Darlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichRheinland-Pfalz
Stand der Daten22.09.2026
ImmobilienBildung

Wer wird gefördert?

Eigentümerinnen und Eigentümer von Studierenden - und Auszubildendenwohnheimen Voraussetzung ist, dass nach Abschluss der Modernisierung die festgelegten Anfangsmieten eingehalten werden. Studierende müssen Immatrikulationsbescheinigungen und Auszubildende geeignete Nachweise über das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses vor Mietbeginn vorlegen.

Wie wird gefördert?

Mit einem nachrangig durch Grundpfandrecht abgesichertem Darlehen der ISB (ISB-Darlehen „Junges Wohnen“ Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen). Daneben wird ein Tilgungszuschuss des ISB-Darlehens gewährt. Das Darlehen beträgt bis zu 60.000 Euro je Bewohnerplatz bzw. bis zu 100.000 Euro je Bewohnerplatz bei der klimagerechten Modernisierung und ist begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten. Die Investitionskosten sind durch einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen und müssen mindestens 5.000 Euro je Bewohnerpletz betragen.

Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende in bestehenden Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen. Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen barrierefreies Wohnen ermöglicht wird, Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung), nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart wird bzw.

Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu „Junges Wohnen“ Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen

Wer wird gefördert?
Eigentümerinnen und Eigentümer von Studierenden - und Auszubildendenwohnheimen Voraussetzung ist, dass nach Abschluss der Modernisierung die festgelegten Anfangsmieten eingehalten werden. Studierende müssen Immatrikulationsbescheinigungen und Auszubildende geeignete Nachweise über das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses vor Mietbeginn vorlegen.
Wie wird gefördert?
Mit einem nachrangig durch Grundpfandrecht abgesichertem Darlehen der ISB (ISB-Darlehen „Junges Wohnen“ Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen). Daneben wird ein Tilgungszuschuss des ISB-Darlehens gewährt. Das Darlehen beträgt bis zu 60.000 Euro je Bewohnerplatz bzw. bis zu 100.000 Euro je Bewohnerplatz bei der klimagerechten Modernisierung und ist begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten. Die Investitionskosten sind durch einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen und müssen mindestens 5.000 Euro je Bewohnerpletz betragen.
Was wird gefördert?
Förderfähig ist die Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende in bestehenden Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen. Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen barrierefreies Wohnen ermöglicht wird, Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung), nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart wird bzw.
In welcher Form wird „Junges Wohnen“ Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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