| Fördergeber | ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler |
| Geltungsbereich | Rheinland-Pfalz |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen , die ihre Wohnungen Mieterhaushalten zur Verfügung stellen, die bestimmte Einkommensgrenzen (§13 LWoFG plus 40 %) nicht überschreiten.
Gefördert wird mit einem einmaligen Zuschuss. Der Zuschuss ermittelt sich nach der Formel Preisunterschied x 109 x Wohnfläche. Beispiel: 0,75 Euro x 109 x 70 qm = 5.722,50 Euro Der Wert "Preisunterschied" entspricht 15 % des Mittelwerts des für die Wohnung maßgeblichen Mietspiegelfeldes oder einer anderen vergleichbaren Mietpreisübersicht.
Der Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen , die keinen anderweitigen Belegungs- und Mietbindungen unterliegen und die seit mindestens zehn Jahren bezugsfertig sind. Wurden an den zu fördernden Wohnungen bauliche Maßnahmen durchgeführt, die aufgrund ihres Umfanges zu einer Neueinstufung der Mietwohnungen in eine jüngere Baualtersklasse geführt haben, ist die Bezugsfertigkeit nach Durchführung der baulichen Maßnahmen für den Zehnjahreszeitraum maßgeblich.
Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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