ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen

Zuschuss
Steckbrief zu Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen
FördergeberISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichRheinland-Pfalz
Stand der Daten22.09.2026
Wohnungswirtschaft

Wer wird gefördert?

Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen , die ihre Wohnungen Mieterhaushalten zur Verfügung stellen, die bestimmte Einkommensgrenzen (§13 LWoFG plus 40 %) nicht überschreiten.

Wie wird gefördert?

Gefördert wird mit einem einmaligen Zuschuss. Der Zuschuss ermittelt sich nach der Formel Preisunterschied x 109 x Wohnfläche. Beispiel: 0,75 Euro x 109 x 70 qm = 5.722,50 Euro Der Wert "Preisunterschied" entspricht 15 % des Mittelwerts des für die Wohnung maßgeblichen Mietspiegelfeldes oder einer anderen vergleichbaren Mietpreisübersicht.

Was wird gefördert?

Der Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen , die keinen anderweitigen Belegungs- und Mietbindungen unterliegen und die seit mindestens zehn Jahren bezugsfertig sind. Wurden an den zu fördernden Wohnungen bauliche Maßnahmen durchgeführt, die aufgrund ihres Umfanges zu einer Neueinstufung der Mietwohnungen in eine jüngere Baualtersklasse geführt haben, ist die Bezugsfertigkeit nach Durchführung der baulichen Maßnahmen für den Zehnjahreszeitraum maßgeblich.

Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen

Wer wird gefördert?
Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen , die ihre Wohnungen Mieterhaushalten zur Verfügung stellen, die bestimmte Einkommensgrenzen (§13 LWoFG plus 40 %) nicht überschreiten.
Wie wird gefördert?
Gefördert wird mit einem einmaligen Zuschuss. Der Zuschuss ermittelt sich nach der Formel Preisunterschied x 109 x Wohnfläche. Beispiel: 0,75 Euro x 109 x 70 qm = 5.722,50 Euro Der Wert "Preisunterschied" entspricht 15 % des Mittelwerts des für die Wohnung maßgeblichen Mietspiegelfeldes oder einer anderen vergleichbaren Mietpreisübersicht.
Was wird gefördert?
Der Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen , die keinen anderweitigen Belegungs- und Mietbindungen unterliegen und die seit mindestens zehn Jahren bezugsfertig sind. Wurden an den zu fördernden Wohnungen bauliche Maßnahmen durchgeführt, die aufgrund ihres Umfanges zu einer Neueinstufung der Mietwohnungen in eine jüngere Baualtersklasse geführt haben, ist die Bezugsfertigkeit nach Durchführung der baulichen Maßnahmen für den Zehnjahreszeitraum maßgeblich.
In welcher Form wird Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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