ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende

ZuschussDarlehen
Steckbrief zu Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende
FördergeberISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
FörderartZuschuss, Darlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichRheinland-Pfalz
Stand der Daten22.09.2026
ImmobilienSoziales

Wer wird gefördert?

Eigentümerinnen und Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden, die diese für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrende herrichten.

Wie wird gefördert?

Mit einem i. d. R. nachrangig durch Grundpfandrecht gesicherten Darlehen der ISB (ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende). Daneben wird ein Tilgungszuschuss von 25 % des ISB-Darlehens gewährt. Die Höhe des ISB-Darlehens Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende beträgt 1.150 € je m² förderfähiger Wohnfläche. Das Darlehen ist begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten. Die voraussichtlichen Investitionskosten sind durch einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen.

Was wird gefördert?

Bauliche Maßnahmen, durch die ein Gebäude ganz oder teilweise zu Wohnzwecken nutzbar gemacht wird. Die Förderung des Neubaus oder Erwerbs ist ausgeschlossen. Was ist zu beachten? Der geförderte Wohnraum ist 10 Jahre zweckgebunden. Während der Zweckbindung besteht für die zuständige Gemeinde ein Besetzungsrecht. Mit der Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Auf Antrag ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich. Nach Abschluss der Maßnahme, darf eine festgelegte Anfangsmiete nicht überschritten werden. Wie beantrage ich das ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende? Den Antrag können Sie hier abrufen.

Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende

Wer wird gefördert?
Eigentümerinnen und Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden, die diese für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrende herrichten.
Wie wird gefördert?
Mit einem i. d. R. nachrangig durch Grundpfandrecht gesicherten Darlehen der ISB (ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende). Daneben wird ein Tilgungszuschuss von 25 % des ISB-Darlehens gewährt. Die Höhe des ISB-Darlehens Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende beträgt 1.150 € je m² förderfähiger Wohnfläche. Das Darlehen ist begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten. Die voraussichtlichen Investitionskosten sind durch einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen.
Was wird gefördert?
Bauliche Maßnahmen, durch die ein Gebäude ganz oder teilweise zu Wohnzwecken nutzbar gemacht wird. Die Förderung des Neubaus oder Erwerbs ist ausgeschlossen. Was ist zu beachten? Der geförderte Wohnraum ist 10 Jahre zweckgebunden. Während der Zweckbindung besteht für die zuständige Gemeinde ein Besetzungsrecht. Mit der Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Auf Antrag ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich. Nach Abschluss der Maßnahme, darf eine festgelegte Anfangsmiete nicht überschritten werden. Wie beantrage ich das ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende? Den Antrag können Sie hier abrufen.
In welcher Form wird Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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