ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen

Darlehen
Steckbrief zu Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen
FördergeberISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichRheinland-Pfalz
Stand der Daten22.09.2026
Wohnungswirtschaft

Wer wird gefördert?

Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt.

Wie wird gefördert?

Mit dem ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen, das bis zu 80 % der Erwerbskosten für die zu zeichnenden Geschäftsanteile, höchstens 50.000 €, beträgt. Die Zinsen des ISB-Darlehens Erwerb von Genossenschaftsanteilen betragen für die Dauer von 10 Jahren 0,5 % p.a. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung wird das Darlehen in marktüblicher Höhe verzinst. Die Tilgung beträgt mindestens 2,5 % p.a. zzgl. Ersparter Zinsen. Für die Bearbeitung des Darlehensantrages ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages, mind. 250 € zu entrichten. Wie beantrage ich das ISB-Darlehen?

Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen

Wer wird gefördert?
Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt.
Wie wird gefördert?
Mit dem ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen, das bis zu 80 % der Erwerbskosten für die zu zeichnenden Geschäftsanteile, höchstens 50.000 €, beträgt. Die Zinsen des ISB-Darlehens Erwerb von Genossenschaftsanteilen betragen für die Dauer von 10 Jahren 0,5 % p.a. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung wird das Darlehen in marktüblicher Höhe verzinst. Die Tilgung beträgt mindestens 2,5 % p.a. zzgl. Ersparter Zinsen. Für die Bearbeitung des Darlehensantrages ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages, mind. 250 € zu entrichten. Wie beantrage ich das ISB-Darlehen?
In welcher Form wird Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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