ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Modernisierung selbst genutzten Wohnraums

ZuschussDarlehen
Steckbrief zu Modernisierung selbst genutzten Wohnraums
FördergeberISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
FörderartZuschuss, Darlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichRheinland-Pfalz
Stand der Daten22.09.2026
WohnungsbauSanierung

Wer wird gefördert?

Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % oder um nicht mehr als 60 % überschreitet

Wie wird gefördert?

Mit einem Darlehen der ISB, das in der Regel im Nachrang abgesichert wird Das Darlehen beträgt für einen 4-Personenhaushalt max. 100.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 Euro erhöht werden Das Darlehen ist begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten. Die voraussichtlichen Kosten der Modernisierung sind bei Antragsstellung durch einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen. Daneben können Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % überschreitet, einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 % des ISB-Darlehens beantragen.

Was wird gefördert?

Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen barrierefreies Wohnen ermöglicht wird, die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird, der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird und/oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden, die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglicht wird. Einen ausführlichen Überblick über förderfähige Maßnahmen finden Sie hier . Wie bekomme ich die Fördermittel? Das Antragsformular ist hier abrufbar oder erhältlich bei den Stadt- und Kreisverwaltungen. Zur Beantragung des ISB-Darlehens und ggf.

Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Modernisierung selbst genutzten Wohnraums

Wer wird gefördert?
Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % oder um nicht mehr als 60 % überschreitet
Wie wird gefördert?
Mit einem Darlehen der ISB, das in der Regel im Nachrang abgesichert wird Das Darlehen beträgt für einen 4-Personenhaushalt max. 100.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 Euro erhöht werden Das Darlehen ist begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten. Die voraussichtlichen Kosten der Modernisierung sind bei Antragsstellung durch einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen. Daneben können Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % überschreitet, einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 % des ISB-Darlehens beantragen.
Was wird gefördert?
Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen barrierefreies Wohnen ermöglicht wird, die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird, der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird und/oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden, die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglicht wird. Einen ausführlichen Überblick über förderfähige Maßnahmen finden Sie hier . Wie bekomme ich die Fördermittel? Das Antragsformular ist hier abrufbar oder erhältlich bei den Stadt- und Kreisverwaltungen. Zur Beantragung des ISB-Darlehens und ggf.
In welcher Form wird Modernisierung selbst genutzten Wohnraums gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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