ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Modernisierung vermieteten Wohnraums

ZuschussDarlehen
Steckbrief zu Modernisierung vermieteten Wohnraums
FördergeberISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
FörderartZuschuss, Darlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichRheinland-Pfalz
Stand der Daten22.09.2026
ImmobilienWohnraum

Wer wird gefördert?

Eigentümerinnen/Eigentümer von Mietwohnungen Dinglich Nutzungsberechtigte

Wie wird gefördert?

Mit einem nachrangig durch Grundpfandrecht abgesicherten Darlehen der ISB (ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen). Daneben wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 40 % des ISB-Darlehens gewährt. Die Höhe des ISB-Darlehens Modernisierung von Mietwohnungen beträgt max. 140.000 Euro wenn kein Effizienzhausstandard und 175.000 Euro je Wohnung, wenn mindestens ein Effizienzhausstandard von 85 (gemäß GEG in der jeweils gültigen Fassung) erreicht wird. Bei Wohnungen ≤ 60 Quadratmeter vermindern sich die Förderhöchstbeträge um jeweils 20.000 Euro. Das ISB-Darlehen ist begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten und muss mindestens 5.000 Euro je Wohnung betragen.

Was wird gefördert?

Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen barrierefreies Wohnen ermöglicht wird, die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird, der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird und/oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden, die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglicht wird. Einen ausführlichen Überblick über förderfähige Maßnahmen finden Sie hier . Wie bekomme ich die Fördermittel?

Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Modernisierung vermieteten Wohnraums

Wer wird gefördert?
Eigentümerinnen/Eigentümer von Mietwohnungen Dinglich Nutzungsberechtigte
Wie wird gefördert?
Mit einem nachrangig durch Grundpfandrecht abgesicherten Darlehen der ISB (ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen). Daneben wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 40 % des ISB-Darlehens gewährt. Die Höhe des ISB-Darlehens Modernisierung von Mietwohnungen beträgt max. 140.000 Euro wenn kein Effizienzhausstandard und 175.000 Euro je Wohnung, wenn mindestens ein Effizienzhausstandard von 85 (gemäß GEG in der jeweils gültigen Fassung) erreicht wird. Bei Wohnungen ≤ 60 Quadratmeter vermindern sich die Förderhöchstbeträge um jeweils 20.000 Euro. Das ISB-Darlehen ist begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten und muss mindestens 5.000 Euro je Wohnung betragen.
Was wird gefördert?
Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen barrierefreies Wohnen ermöglicht wird, die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird, der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird und/oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden, die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglicht wird. Einen ausführlichen Überblick über förderfähige Maßnahmen finden Sie hier . Wie bekomme ich die Fördermittel?
In welcher Form wird Modernisierung vermieteten Wohnraums gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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