ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime

Steckbrief zu Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime
FördergeberISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichRheinland-Pfalz
Stand der Daten22.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Investierende, die Studierenden- und Auszubildendenwohnheime mit preiswerten Mieten errichten.

Wie wird gefördert?

Mit einem nachrangig durch Grundpfandrecht abgesicherten Darlehen der ISB (ISB-Darlehen Junges Wohnen). Daneben werden Tilgungszuschüsse gewährt. Der anfängliche Zinssatz beträgt 0 % jährlich. Die Tilgung beträgt mind. 1 % jährlich p.a. (Annuitätendarlehen).

Was wird gefördert?

Die Neuschaffung von Wohnraum in Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen. Wird zu fördernder Wohnraum mit dem Ziel der Veräußerung innerhalb der Bauphase oder der ersten zwei Jahre nach Bezugsfertigkeit errichtet, ist eine Förderung nicht möglich. Wie bekomme ich die Fördermittel? Der Förderantrag ist unter "Downloads" abrufbar. Mit dem Antrag ist eine Stellungnahme der zuständigen Gemeinde, ob das Bauvorhaben geeignet ist, auf ISB-Vordruck vorzulegen. Außerdem ist eine fachliche Stellungnahme des zuständigen Fachministeriums einzuholen Bestandteil des Antrages ist eine Stellungnahme der örtlich zuständigen Verwaltung der Bauortgemeinde.

Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime

Wer wird gefördert?
Investierende, die Studierenden- und Auszubildendenwohnheime mit preiswerten Mieten errichten.
Wie wird gefördert?
Mit einem nachrangig durch Grundpfandrecht abgesicherten Darlehen der ISB (ISB-Darlehen Junges Wohnen). Daneben werden Tilgungszuschüsse gewährt. Der anfängliche Zinssatz beträgt 0 % jährlich. Die Tilgung beträgt mind. 1 % jährlich p.a. (Annuitätendarlehen).
Was wird gefördert?
Die Neuschaffung von Wohnraum in Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen. Wird zu fördernder Wohnraum mit dem Ziel der Veräußerung innerhalb der Bauphase oder der ersten zwei Jahre nach Bezugsfertigkeit errichtet, ist eine Förderung nicht möglich. Wie bekomme ich die Fördermittel? Der Förderantrag ist unter "Downloads" abrufbar. Mit dem Antrag ist eine Stellungnahme der zuständigen Gemeinde, ob das Bauvorhaben geeignet ist, auf ISB-Vordruck vorzulegen. Außerdem ist eine fachliche Stellungnahme des zuständigen Fachministeriums einzuholen Bestandteil des Antrages ist eine Stellungnahme der örtlich zuständigen Verwaltung der Bauortgemeinde.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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