| Fördergeber | ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz |
|---|---|
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler |
| Geltungsbereich | Rheinland-Pfalz |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Investierende, die Studierenden- und Auszubildendenwohnheime mit preiswerten Mieten errichten.
Mit einem nachrangig durch Grundpfandrecht abgesicherten Darlehen der ISB (ISB-Darlehen Junges Wohnen). Daneben werden Tilgungszuschüsse gewährt. Der anfängliche Zinssatz beträgt 0 % jährlich. Die Tilgung beträgt mind. 1 % jährlich p.a. (Annuitätendarlehen).
Die Neuschaffung von Wohnraum in Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen. Wird zu fördernder Wohnraum mit dem Ziel der Veräußerung innerhalb der Bauphase oder der ersten zwei Jahre nach Bezugsfertigkeit errichtet, ist eine Förderung nicht möglich. Wie bekomme ich die Fördermittel? Der Förderantrag ist unter "Downloads" abrufbar. Mit dem Antrag ist eine Stellungnahme der zuständigen Gemeinde, ob das Bauvorhaben geeignet ist, auf ISB-Vordruck vorzulegen. Außerdem ist eine fachliche Stellungnahme des zuständigen Fachministeriums einzuholen Bestandteil des Antrages ist eine Stellungnahme der örtlich zuständigen Verwaltung der Bauortgemeinde.
Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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