ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Förderung des Baus von Mietwohnungen

Steckbrief zu Förderung des Baus von Mietwohnungen
FördergeberISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichRheinland-Pfalz
Stand der Daten22.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Alle, die mindestens vier klimagerechte Mietwohnungen errichten oder mindestens vier Einheiten erwerben (Ersterwerb) und preisgünstig für die Dauer der Belegungs- und Mietbindung zur Verfügung stellen. Die Miethaushalte dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und benötigen einen Wohnberechtigungsschein. Ersterwerb Unter Ersterwerb ist der erstmalige Erwerb neu geschaffenen Wohnraums, zum Beispiel von einem Bauträger, innerhalb von zwei Jahren nach Bezugsfertigkeit zu verstehen. Antragsteller ist somit nicht der Bauträger, sondern der Ersterwerber, der die Wohnungen im Bestand behält und vermietet. Dabei müssen mindestens vier Wohnungen erworben und gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung besteht aus einem nachrangig durch Grundpfandrecht abgesicherten Darlehen der ISB (ISB- Darlehen Mietwohnungen ). Daneben werden Tilgungszuschüsse gewährt. Der Zinssatz beträgt 1 % p. a., die Tilgung beträgt mindestens 1 % p. a. (Annuitätendarlehen). Sondertilgungen sind möglich. 15 % der Gesamtkosten sind als Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen zu erbringen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Errichtung von Mietwohnungen und der Ersterwerb von mindestens vier Wohneinheiten innerhalb von zwei Jahren nach Bezugsfertigkeit (Ersterwerb), sofern die Gebäude die technischen

Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung des Baus von Mietwohnungen

Wer wird gefördert?
Alle, die mindestens vier klimagerechte Mietwohnungen errichten oder mindestens vier Einheiten erwerben (Ersterwerb) und preisgünstig für die Dauer der Belegungs- und Mietbindung zur Verfügung stellen. Die Miethaushalte dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und benötigen einen Wohnberechtigungsschein. Ersterwerb Unter Ersterwerb ist der erstmalige Erwerb neu geschaffenen Wohnraums, zum Beispiel von einem Bauträger, innerhalb von zwei Jahren nach Bezugsfertigkeit zu verstehen. Antragsteller ist somit nicht der Bauträger, sondern der Ersterwerber, der die Wohnungen im Bestand behält und vermietet. Dabei müssen mindestens vier Wohnungen erworben und gefördert werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung besteht aus einem nachrangig durch Grundpfandrecht abgesicherten Darlehen der ISB (ISB- Darlehen Mietwohnungen ). Daneben werden Tilgungszuschüsse gewährt. Der Zinssatz beträgt 1 % p. a., die Tilgung beträgt mindestens 1 % p. a. (Annuitätendarlehen). Sondertilgungen sind möglich. 15 % der Gesamtkosten sind als Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen zu erbringen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Errichtung von Mietwohnungen und der Ersterwerb von mindestens vier Wohneinheiten innerhalb von zwei Jahren nach Bezugsfertigkeit (Ersterwerb), sofern die Gebäude die technischen
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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