| Fördergeber | ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz |
|---|---|
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler |
| Geltungsbereich | Rheinland-Pfalz |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Alle, die mindestens vier klimagerechte Mietwohnungen errichten oder mindestens vier Einheiten erwerben (Ersterwerb) und preisgünstig für die Dauer der Belegungs- und Mietbindung zur Verfügung stellen. Die Miethaushalte dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und benötigen einen Wohnberechtigungsschein. Ersterwerb Unter Ersterwerb ist der erstmalige Erwerb neu geschaffenen Wohnraums, zum Beispiel von einem Bauträger, innerhalb von zwei Jahren nach Bezugsfertigkeit zu verstehen. Antragsteller ist somit nicht der Bauträger, sondern der Ersterwerber, der die Wohnungen im Bestand behält und vermietet. Dabei müssen mindestens vier Wohnungen erworben und gefördert werden.
Die Förderung besteht aus einem nachrangig durch Grundpfandrecht abgesicherten Darlehen der ISB (ISB- Darlehen Mietwohnungen ). Daneben werden Tilgungszuschüsse gewährt. Der Zinssatz beträgt 1 % p. a., die Tilgung beträgt mindestens 1 % p. a. (Annuitätendarlehen). Sondertilgungen sind möglich. 15 % der Gesamtkosten sind als Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen zu erbringen.
Gefördert werden die Errichtung von Mietwohnungen und der Ersterwerb von mindestens vier Wohneinheiten innerhalb von zwei Jahren nach Bezugsfertigkeit (Ersterwerb), sofern die Gebäude die technischen
Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden
FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.
Kostenlos testen