ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften

Steckbrief zu Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften
FördergeberISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichRheinland-Pfalz
Stand der Daten22.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Investierende, die Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen für ältere Menschen, volljährige Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige volljährige Menschen mit Unterstützungsbedarf schaffen Investierende, die Gemeinschaftswohnungen für Wohngemeinschaften für Studierende, Auszubildende, ältere oder behinderte Menschen schaffen und diesem Personenkreis preisgünstig zur Verfügung stellen.

Wie wird gefördert?

Mit einem nachrangig durch Grundpfandrecht abgesicherten Darlehen der ISB (ISB- Darlehen Gemeinschaftswohnungen). Daneben werden Tilgungszuschüsse gewährt. Der Zinssatz beträgt 1 % p.a. Die Tilgung beträgt mindestens 1 % p.a. (Annuitätendarlehen).

Was wird gefördert?

Gefördert werden Neubau und Ersterwerb sowie Umbau, Umwandlung, Erweiterung und Ausbau von Wohnraum für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften. Bei Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen ist eine konzeptionelle Ausrichtung nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe ( LWTG ) erforderlich. Wird zu fördernder Wohnraum mit dem Ziel der Veräußerung innerhalb der Bauphase oder der ersten 2 Jahre nach Bezugsfertigkeit errichtet, ist eine Förderung nicht möglich. Wie bekomme ich die Fördermittel? Vor Antragsstellung empfehlen wir ein Beratungsgespräch mit uns sowie bei betreuten Wohngruppen nach dem LWTG mit der zuständigen Beratungs- und Prüfbehörde.

Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften

Wer wird gefördert?
Investierende, die Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen für ältere Menschen, volljährige Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige volljährige Menschen mit Unterstützungsbedarf schaffen Investierende, die Gemeinschaftswohnungen für Wohngemeinschaften für Studierende, Auszubildende, ältere oder behinderte Menschen schaffen und diesem Personenkreis preisgünstig zur Verfügung stellen.
Wie wird gefördert?
Mit einem nachrangig durch Grundpfandrecht abgesicherten Darlehen der ISB (ISB- Darlehen Gemeinschaftswohnungen). Daneben werden Tilgungszuschüsse gewährt. Der Zinssatz beträgt 1 % p.a. Die Tilgung beträgt mindestens 1 % p.a. (Annuitätendarlehen).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Neubau und Ersterwerb sowie Umbau, Umwandlung, Erweiterung und Ausbau von Wohnraum für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften. Bei Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen ist eine konzeptionelle Ausrichtung nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe ( LWTG ) erforderlich. Wird zu fördernder Wohnraum mit dem Ziel der Veräußerung innerhalb der Bauphase oder der ersten 2 Jahre nach Bezugsfertigkeit errichtet, ist eine Förderung nicht möglich. Wie bekomme ich die Fördermittel? Vor Antragsstellung empfehlen wir ein Beratungsgespräch mit uns sowie bei betreuten Wohngruppen nach dem LWTG mit der zuständigen Beratungs- und Prüfbehörde.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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