ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Förderung von selbst genutztem Wohnraum

Steckbrief zu Förderung von selbst genutztem Wohnraum
FördergeberISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichRheinland-Pfalz
Stand der Daten22.09.2026
WohnungsbauPrivatfinanzierung

Wer wird gefördert?

Bauherrinnen/Bauherren oder Käuferinnen/Käufer selbst genutzten Wohneigentums, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt.

Wie wird gefördert?

Mit einem Darlehen der ISB, das in der Regel im Nachrang gesichert wird Mit einem Tilgungszuschuss bis zu 10 % auf das ISB-Darlehen. Eine Übersicht finden der Tilgungszuschüsse finden Sie hier . Das ISB-Darlehen Wohneigentum setzt sich zusammen aus einem Grunddarlehen in Höhe von 30 % der Gesamtkosten sowie ggf. einem oder mehreren Zusatzdarlehen in Höhe von jeweils 5 % der Gesamtkosten. Zusatzdarlehen in Höhe von 5 % der Gesamtkosten können gewährt werden bei Ersatzneubauten bei Haushalten, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs.

Was wird gefördert?

Ankauf, Neubau oder der Ersterwerb von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung Ausbau, Umbau, Umwandlung, Erweiterung und Modernisierung von selbst genutzten Wohnungen, ggf. nach einem erfolgten Ankauf Ersatzneubau nach Abriss Räume zur gemeinschaftlichen privaten Nutzung im Rahmen von Wohnprojekten. Dabei sind die maßgeblichen Wohnflächenobergrenzen zu beachten. Wie beantrage ich das ISB-Darlehen? Das Antragsformular ist hier abrufbar oder erhältlich bei den Stadt- und Kreisverwaltungen. Zur Beantragung des ISB-Darlehens reichen Sie diesen Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Gebiet der zu fördernde Wohnraum liegt, ein.

Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung von selbst genutztem Wohnraum

Wer wird gefördert?
Bauherrinnen/Bauherren oder Käuferinnen/Käufer selbst genutzten Wohneigentums, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt.
Wie wird gefördert?
Mit einem Darlehen der ISB, das in der Regel im Nachrang gesichert wird Mit einem Tilgungszuschuss bis zu 10 % auf das ISB-Darlehen. Eine Übersicht finden der Tilgungszuschüsse finden Sie hier . Das ISB-Darlehen Wohneigentum setzt sich zusammen aus einem Grunddarlehen in Höhe von 30 % der Gesamtkosten sowie ggf. einem oder mehreren Zusatzdarlehen in Höhe von jeweils 5 % der Gesamtkosten. Zusatzdarlehen in Höhe von 5 % der Gesamtkosten können gewährt werden bei Ersatzneubauten bei Haushalten, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs.
Was wird gefördert?
Ankauf, Neubau oder der Ersterwerb von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung Ausbau, Umbau, Umwandlung, Erweiterung und Modernisierung von selbst genutzten Wohnungen, ggf. nach einem erfolgten Ankauf Ersatzneubau nach Abriss Räume zur gemeinschaftlichen privaten Nutzung im Rahmen von Wohnprojekten. Dabei sind die maßgeblichen Wohnflächenobergrenzen zu beachten. Wie beantrage ich das ISB-Darlehen? Das Antragsformular ist hier abrufbar oder erhältlich bei den Stadt- und Kreisverwaltungen. Zur Beantragung des ISB-Darlehens reichen Sie diesen Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Gebiet der zu fördernde Wohnraum liegt, ein.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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