Film- und MedienstiftungNRWGmbH
Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH
ZuschussDarlehen
Wenn Sie ein Film- oder Fernsehprojekt in NRW planen, ob vorbereitend, im Herstellungsprozess oder auch nach der Produktion, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Steckbrief zu Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH
| Fördergeber | Film- und MedienstiftungNRWGmbH |
| Förderart | Zuschuss, Darlehen |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 13.09.2026 |
MedienFilmKreativwirtschaft
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Produzentinnen und Produzenten, Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren, Betreiberinnen und Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen oder Betreiberinnen und Betreiber von nordrhein-westfälischen Kinos und Abspielstätten sowie Veranstalterinnen und Veranstalter von Filmprogrammen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Kosten Ihres Projekts branchenüblich und nach dem Grundsatz sparsamer Wirtschaftsführung kalkulieren. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens spätestens 6 Monate nach Bewilligung der Fördermittel nachweisen. Bitte beachten Sie die für die Produktionsförderung geltenden ökologischen Standards.
Auszug aus den Angaben von Film- und MedienstiftungNRWGmbH.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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