Sächsische Aufbaubank (SAB)

Heilberufe – Fachärztliche Weiterbildung sowie Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung (Teile A und B der RL Heilberufe)

Zuschuss

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Steckbrief zu Heilberufe – Fachärztliche Weiterbildung sowie Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung (Teile A und B der RL Heilberufe)
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten01.09.2026
GesundheitswesenMedizin

Was wird gefördert?

Teil A Förderung der fachärztlichen Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten (Weiterzubildenden) in den Fachgebieten Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie in den Modellregionen des Gemeinsamen Landesgremiums Weißwasser und Marienberg auch in dem Fachgebiet Allgemeinmedizin, sofern der Bedarf vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt angezeigt ist Teil B Förderung von Verbünden zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung

Wer wird gefördert?

A fachärztliche Weiterbildung: Private, freigemeinnützige und öffentliche Krankenhäuser Landkreise und Kreisfreie Städte B Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung: Sächsische Landesärztekammer Natürliche und juristische Personen, die Träger oder Verwalter von bestehenden oder zu errichtenden reionalen Weiterbildungsverbünden sind Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Heilberufe – Fachärztliche Weiterbildung sowie Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung (Teile A und B der RL Heilberufe)

Was wird gefördert?
Teil A Förderung der fachärztlichen Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten (Weiterzubildenden) in den Fachgebieten Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie in den Modellregionen des Gemeinsamen Landesgremiums Weißwasser und Marienberg auch in dem Fachgebiet Allgemeinmedizin, sofern der Bedarf vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt angezeigt ist Teil B Förderung von Verbünden zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung
Wer wird gefördert?
A fachärztliche Weiterbildung: Private, freigemeinnützige und öffentliche Krankenhäuser Landkreise und Kreisfreie Städte B Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung: Sächsische Landesärztekammer Natürliche und juristische Personen, die Träger oder Verwalter von bestehenden oder zu errichtenden reionalen Weiterbildungsverbünden sind Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
In welcher Form wird Heilberufe – Fachärztliche Weiterbildung sowie Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung (Teile A und B der RL Heilberufe) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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