| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 28.06.2026 |
Es wird ein sachsenweit agierendes Unterstützungsangebot gefördert. Die Unterstützung richtet sich an mobile Beschäftigte aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Sachsen beruflich tätig sind bzw. werden wollen. Auch deren Familienangehörige sowie grenzüberschreitend tätige Selbständige mit unklarem Arbeitsstatus (insbesondere sogenannte Scheinselbständige) gehören zur Zielgruppe. Das Angebot informiert und berät zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, die direkt mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen. Das Unterstützungsangebot vermittelt präventiv Kenntnisse über die Arbeitsbedingungen und das in Deutschland geltende Arbeits- und Sozialrecht.
Zuwendungsempfänger können alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Die Voraussetzungen für eine Förderung entnehmen Sie bitte dem Projektaufruf Welche Konditionen bietet das Förderprogramm? Zuschuss bis zu 95 % der als zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Fällen oder wenn eine Mitfinanzierung des Antragstellers typischerweise nicht zumutbar ist, kann die Zuwendung bis zu 100 % betragen Zuwendungsfähig sind ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben, die unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die Erreichung des …
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden
FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.
Kostenlos testen