Sächsische Aufbaubank (SAB)

Fachkräfterichtlinie Teil B Ziffer II Projektaufruf Unterstützung in Sachsen tätiger ausländischer Unionsbürger bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen und Problemen

Zuschuss

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Steckbrief zu Fachkräfterichtlinie Teil B Ziffer II Projektaufruf Unterstützung in Sachsen tätiger ausländischer Unionsbürger bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen und Problemen
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartZuschuss
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten28.06.2026

Was wird gefördert?

Es wird ein sachsenweit agierendes Unterstützungsangebot gefördert. Die Unterstützung richtet sich an mobile Beschäftigte aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Sachsen beruflich tätig sind bzw. werden wollen. Auch deren Familienangehörige sowie grenzüberschreitend tätige Selbständige mit unklarem Arbeitsstatus (insbesondere sogenannte Scheinselbständige) gehören zur Zielgruppe. Das Angebot informiert und berät zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, die direkt mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen. Das Unterstützungsangebot vermittelt präventiv Kenntnisse über die Arbeitsbedingungen und das in Deutschland geltende Arbeits- und Sozialrecht.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Die Voraussetzungen für eine Förderung entnehmen Sie bitte dem Projektaufruf Welche Konditionen bietet das Förderprogramm? Zuschuss bis zu 95 % der als zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Fällen oder wenn eine Mitfinanzierung des Antragstellers typischerweise nicht zumutbar ist, kann die Zuwendung bis zu 100 % betragen Zuwendungsfähig sind ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben, die unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die Erreichung des …

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Fachkräfterichtlinie Teil B Ziffer II Projektaufruf Unterstützung in Sachsen tätiger ausländischer Unionsbürger bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen und Problemen

Was wird gefördert?
Es wird ein sachsenweit agierendes Unterstützungsangebot gefördert. Die Unterstützung richtet sich an mobile Beschäftigte aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Sachsen beruflich tätig sind bzw. werden wollen. Auch deren Familienangehörige sowie grenzüberschreitend tätige Selbständige mit unklarem Arbeitsstatus (insbesondere sogenannte Scheinselbständige) gehören zur Zielgruppe. Das Angebot informiert und berät zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, die direkt mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen. Das Unterstützungsangebot vermittelt präventiv Kenntnisse über die Arbeitsbedingungen und das in Deutschland geltende Arbeits- und Sozialrecht.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger können alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Die Voraussetzungen für eine Förderung entnehmen Sie bitte dem Projektaufruf Welche Konditionen bietet das Förderprogramm? Zuschuss bis zu 95 % der als zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Fällen oder wenn eine Mitfinanzierung des Antragstellers typischerweise nicht zumutbar ist, kann die Zuwendung bis zu 100 % betragen Zuwendungsfähig sind ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben, die unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die Erreichung des …
In welcher Form wird Fachkräfterichtlinie Teil B Ziffer II Projektaufruf Unterstützung in Sachsen tätiger ausländischer Unionsbürger bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen und Problemen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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