Bundesministerium des Innern (BMI)

Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“

Zuschuss

Wenn Sie als Verein oder Verband ein Projekt für mehr bürgerschaftliches Engagement in Ihrer Region planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Steckbrief zu Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“
FördergeberBundesministerium des Innern (BMI)
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
Geltungsbereichbundesweit
Stand der Daten01.10.2026
GemeinwesenBildung
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind je nach Programmbereich: landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände in Deutschland, landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände mit Bildungs- und Beratungsstrukturen im Bereich der Demokratiestärkung und Prävention von Extremismus sowie gemeinnützige, nicht staatliche Institutionen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss zeitlich begrenzt sein und in einer ländlichen oder strukturschwachen Region durchgeführt werden. Die Ergebnisse Ihres Projekts müssen auf andere Träger oder Förderbereiche übertragbar sein.

Auszug aus den Angaben von Bundesministerium des Innern (BMI). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

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Häufige Fragen zu Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“

Wer kann Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: Vereine & gemeinnützige Organisationen. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Bundesministerium des Innern (BMI) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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