Bundesministerium des Innern (BMI)
Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“
Zuschuss
Wenn Sie als Verein oder Verband ein Projekt für mehr bürgerschaftliches Engagement in Ihrer Region planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Steckbrief zu Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“
| Fördergeber | Bundesministerium des Innern (BMI) |
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | bundesweit |
| Stand der Daten | 01.10.2026 |
GemeinwesenBildung
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind je nach Programmbereich: landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände in Deutschland, landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände mit Bildungs- und Beratungsstrukturen im Bereich der Demokratiestärkung und Prävention von Extremismus sowie gemeinnützige, nicht staatliche Institutionen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss zeitlich begrenzt sein und in einer ländlichen oder strukturschwachen Region durchgeführt werden. Die Ergebnisse Ihres Projekts müssen auf andere Träger oder Förderbereiche übertragbar sein.
Auszug aus den Angaben von Bundesministerium des Innern (BMI).
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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