Sächsische Aufbaubank (SAB)

Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)

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Fördergeber: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Region: Sachsen
Was bietet mir das Förderprogramm? Zweckgebundener nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100 % (Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie) Festbetragsfinanzierung (Nummer 2.3 und 2.4 der Richtlinie) Was wird gefördert? Maßnahmen zur Förderung:   Des individuellen Coachings Von Betriebsakquisiteuren Von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (FAV plus) Von Gemeinwohlarbeit 58 plus Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Teilnehmende: Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen Auswahl und Zuweisung Teilnehmender durch Zuwendungsempfänger Andere Fördermaßnahmen (Regelinstrumente) dürfen nicht ersetzt werden Weitere Konditionen gemäß der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Umsetzung des Landesprogramms zur Bekämpfu
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