Sächsische Aufbaubank (SAB)
Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)
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Was bietet mir das Förderprogramm?
Zweckgebundener nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100 % (Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie)
Festbetragsfinanzierung (Nummer 2.3 und 2.4 der Richtlinie)
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Förderung:
Des individuellen Coachings
Von Betriebsakquisiteuren
Von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (FAV plus)
Von Gemeinwohlarbeit 58 plus
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
Teilnehmende: Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen
Auswahl und Zuweisung Teilnehmender durch Zuwendungsempfänger
Andere Fördermaßnahmen (Regelinstrumente) dürfen nicht ersetzt werden
Weitere Konditionen gemäß der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Umsetzung des Landesprogramms zur Bekämpfu
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