| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 01.09.2026 |
Ausbau, weitere Verstetigung und Weiterentwicklung von Maßnahmen zu Themen wie Diskriminierung, menschenverachtende Einstellungen, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, extreme und neue Rechte, Verschwörungsideologien, Teamfähigkeit, Kommunikation und couragiertes Handeln in der Arbeitswelt Begleitung und Beratung von Ausbildungseinrichtungen Qualifizierung des Pools von Seminarleiterinnen und Seminarleitern Pflege und Ausbau vorhandener Netzwerkstrukturen (zum Beispiel Runde Tische, Fachgespräche) zwischen Ausbildenden, Ausbildungsverantwortlichen, Lehrenden und Sozialpartnern zur Vernetzung Netzwerkkommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Die Förderung weiterer Aktivitäten ist nach …
Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Die Voraussetzungen für eine Förderung entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung vom 16.07.2026 Welche Konditionen bietet das Förderprogramm? Zuschuss bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Zuwendungsfähig sind ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben, die unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig sind Sachausgaben werden als Pauschale maximal bis zu einer Höhe von 20 % der Personalausgaben gefördert.
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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