NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Eingliederungszuschüsse

Zuschuss

Defizite, z.B. lange Einarbeitungszeiten, bei neu eingestellten

Steckbrief zu Eingliederungszuschüsse
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten30.07.2026
BeschäftigungInklusionPersonalwirtschaft

Wer wird gefördert?

Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer einstellen

Was wird gefördert?

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin können Sie für die Eingliederung von förderungsbedürftigen Beschäftigten Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Förderung soll bestimmte Defizite, z.B. lange Einarbeitungszeiten, bei neu eingestellten Arbeitskräften ausgleichen. Zu den förderungsbedürftigen Personen gehören Beschäftigte, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist die behindert oder schwerbehindert sind die mind. 50 Jahre alt und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind Die Bewilligung liegt im Ermessen der örtlichen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang grundsätzlich bis 50% des förderfähigen Arbeitsentgelts, abhängig vom Bruttoarbeitsentgelt, der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und den Eingliederungserfordernissen für behinderte oder schwerbehinderte Menschen: bis zu 70% des förderfähigen Arbeitsentgelts Förderdauer grundsätzlich bis zu 12 Monate bis zu 36 Monate für Beschäftigte nach Vollendung des 55. Lebensjahres bis zu 24 Monate für behinderte oder schwerbehinderte Menschen bis zu 60 Monate für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bis zu 96 Monate für besonders betroffene schwerbehinderte Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu Eingliederungszuschüsse

Wer wird gefördert?
Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer einstellen
Was wird gefördert?
Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin können Sie für die Eingliederung von förderungsbedürftigen Beschäftigten Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Förderung soll bestimmte Defizite, z.B. lange Einarbeitungszeiten, bei neu eingestellten Arbeitskräften ausgleichen. Zu den förderungsbedürftigen Personen gehören Beschäftigte, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist die behindert oder schwerbehindert sind die mind. 50 Jahre alt und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind Die Bewilligung liegt im Ermessen der örtlichen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang grundsätzlich bis 50% des förderfähigen Arbeitsentgelts, abhängig vom Bruttoarbeitsentgelt, der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und den Eingliederungserfordernissen für behinderte oder schwerbehinderte Menschen: bis zu 70% des förderfähigen Arbeitsentgelts Förderdauer grundsätzlich bis zu 12 Monate bis zu 36 Monate für Beschäftigte nach Vollendung des 55. Lebensjahres bis zu 24 Monate für behinderte oder schwerbehinderte Menschen bis zu 60 Monate für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bis zu 96 Monate für besonders betroffene schwerbehinderte Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird Eingliederungszuschüsse gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen