| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 30.07.2026 |
Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer einstellen
Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin können Sie für die Eingliederung von förderungsbedürftigen Beschäftigten Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Förderung soll bestimmte Defizite, z.B. lange Einarbeitungszeiten, bei neu eingestellten Arbeitskräften ausgleichen. Zu den förderungsbedürftigen Personen gehören Beschäftigte, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist die behindert oder schwerbehindert sind die mind. 50 Jahre alt und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind Die Bewilligung liegt im Ermessen der örtlichen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten
Förderart : Zuschuss Förderumfang grundsätzlich bis 50% des förderfähigen Arbeitsentgelts, abhängig vom Bruttoarbeitsentgelt, der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und den Eingliederungserfordernissen für behinderte oder schwerbehinderte Menschen: bis zu 70% des förderfähigen Arbeitsentgelts Förderdauer grundsätzlich bis zu 12 Monate bis zu 36 Monate für Beschäftigte nach Vollendung des 55. Lebensjahres bis zu 24 Monate für behinderte oder schwerbehinderte Menschen bis zu 60 Monate für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bis zu 96 Monate für besonders betroffene schwerbehinderte Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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