NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Eingliederungszuschüsse
Defizite, z.B. lange Einarbeitungszeiten, bei neu eingestellten
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis 50% des förderfähigen Arbeitsentgelts, für behinderte oder schwerbehinderte Menschen bis 70%
Wer wird gefördert?
Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer einstellen
Was wird gefördert?
Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin können Sie für die Eingliederung von förderungsbedürftigen Beschäftigten Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Förderung soll bestimmte Defizite, z.B. lange Einarbeitungszeiten, bei neu eingestellten Arbeitskräften ausgleichen. Zu den förderungsbedürftigen Personen gehören Beschäftigte, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist die behindert oder schwerbehindert sind die mind. 50 Jahre alt und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind Die Bewilligung liegt im Ermessen der örtlichen Agenturen für A
Zum offiziellen Förderprogramm →
Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden