| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 01.09.2026 |
ressourcen- und energieeffizienter Wohnraum, vorrangig im Kontext von Umnutzung, Erweiterung (z. B. durch Umbau, Anbau oder Aufstockung) oder Erschließung von Innenentwicklungspotentialen (z. B. durch Lückenschluss oder Nachverdichtung)
kommunale, genossenschaftliche und privatwirtschaftliche Wohnungsunternehmen, private Bauherren, Vereine sowie Wohneigentümergemeinschaften Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Zuwendungsfähige Maßnahmen müssen über den allgemein anerkannten Stand der Technik hinausgehen und einen nachgewiesenen innovationsbedingten Mehraufwand im Vergleich zu einer marktüblichen Standardlösung aufweisen positives Votum der Fachjury erforderlich Lage des Gebäudes im Freistaat Sachsen Sonstige Förderprogramme oder Finanzhilfen des Freistaates Sachsen, des Bundes, der Europäischen Union oder von Kommunen sind für das Vorhaben vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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