BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

ZuschussDarlehen

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

Steckbrief zu Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
FördergeberBAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
FörderartZuschuss, Darlehen
ZielgruppeKMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichBundesweit
Stand der Daten29.09.2026
EnergieUmweltNachhaltigkeitBauwesen
**Förderprogramm im Überblick** Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. **Neuerungen** Das BMWE hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) weiter reformiert. Die BEG bleibt in ihrer Grundstruktur bestehen, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) behalten ihre Zuständigkeiten. Die KfW ist für die Heizungsförderung, das BAFA für die Förderung von weiteren Effizienzmaßnahmen (z. B. Gebäudehülle) zuständig. Für den Teilbereich Einzelmaßnahmen BEG EM (Heizung und Effizienzmaßnahmen) bleibt es bei einer anteiligen Zuschussförderung. Der Ergänzungskredit bleibt bestehen.

Auszug aus den Angaben von BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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