| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Darlehen |
| Zielgruppe | KMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 01.09.2026 |
Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter) Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Errichtung einer neuen Betriebsstätte Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung) Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre Investitionen zur …
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind (Arbeitshilfe zur Ermittlung der Förderfähigkeit Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit) Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Der Förderantrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden. Das Investitionsvorhaben muss auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen durchgeführt werden. Mit dem Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze in der Betriebsstätte geschaffen oder bestehende Dauerarbeitsplätze gesichert werden.
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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