| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen, Beteiligung |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 10.10.2026 |
Gefördert werden Energieversorgungsunternehmen mit (indirekt) mehrheitlich kommunalem(n) Gesellschafter(n) unabhängig von der Rechtsform.
Gefördert werden Investitionen für den Neubau, die Erweiterung und Modernisierung von Anlagen für die Wärme-/Kälteerzeugung, die Wärme-/Kältespeicherung sowie für Strom- und Wärme-/Kältenetze in NRW.
Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen Die zu finanzierende(n) Maßnahme(n) muss/müssen Bestandteil des eingereichten und genehmigten Wirtschaftsplans seins.
Förderart : Nachrangdarlehen Finanzierungsanteil : bis 30% der förderfähigen Investitionskosten je Vorhaben Darlehensmindestbetrag : 5 Mio. € Darlehenshöchstbetrag : max. 100 Mio. € je Vorhaben Laufzeiten : mind. 5 Jahre, maximal 25 Jahre Zinsbindung : max. 25 Jahre Tilgung in halbjährlichen Raten nach Ablauf von max. 10 Tilgungsfreijahren in den Strukturen bis 10 Jahre Laufzeit/Tilgungsfreijahre auch als endfällige Darlehen möglich keine außerplanmäßigen Tilgungen zulässig Auszahlung Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Umfinanzierungen bereits abgeschlossener Infrastrukturmaßnahmen Vorhaben von Antragstellern, welche die Voraussetzungen gem. Art. 2 Nr.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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