NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK.Energienetze

DarlehenBeteiligung

Da dem Programm eine 100%ige Landesgarantie zu Grunde liegt, steht die Programmeinführung unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung. Ein Programmstart ist ab Anfang 2027 geplant.

Steckbrief zu NRW.BANK.Energienetze
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen, Beteiligung
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten10.10.2026
EnergieInfrastruktur

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Energieversorgungsunternehmen mit (indirekt) mehrheitlich kommunalem(n) Gesellschafter(n) unabhängig von der Rechtsform.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen für den Neubau, die Erweiterung und Modernisierung von Anlagen für die Wärme-/Kälteerzeugung, die Wärme-/Kältespeicherung sowie für Strom- und Wärme-/Kältenetze in NRW.

Welche Voraussetzungen gelten?

Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen Die zu finanzierende(n) Maßnahme(n) muss/müssen Bestandteil des eingereichten und genehmigten Wirtschaftsplans seins.

Wie wird gefördert?

Förderart : Nachrangdarlehen Finanzierungsanteil : bis 30% der förderfähigen Investitionskosten je Vorhaben Darlehensmindestbetrag : 5 Mio. € Darlehenshöchstbetrag : max. 100 Mio. € je Vorhaben Laufzeiten : mind. 5 Jahre, maximal 25 Jahre Zinsbindung : max. 25 Jahre Tilgung in halbjährlichen Raten nach Ablauf von max. 10 Tilgungsfreijahren in den Strukturen bis 10 Jahre Laufzeit/Tilgungsfreijahre auch als endfällige Darlehen möglich keine außerplanmäßigen Tilgungen zulässig Auszahlung Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Umfinanzierungen bereits abgeschlossener Infrastrukturmaßnahmen Vorhaben von Antragstellern, welche die Voraussetzungen gem. Art. 2 Nr.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu NRW.BANK.Energienetze

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Energieversorgungsunternehmen mit (indirekt) mehrheitlich kommunalem(n) Gesellschafter(n) unabhängig von der Rechtsform.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen für den Neubau, die Erweiterung und Modernisierung von Anlagen für die Wärme-/Kälteerzeugung, die Wärme-/Kältespeicherung sowie für Strom- und Wärme-/Kältenetze in NRW.
Welche Voraussetzungen gelten?
Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen Die zu finanzierende(n) Maßnahme(n) muss/müssen Bestandteil des eingereichten und genehmigten Wirtschaftsplans seins.
Wie wird gefördert?
Förderart : Nachrangdarlehen Finanzierungsanteil : bis 30% der förderfähigen Investitionskosten je Vorhaben Darlehensmindestbetrag : 5 Mio. € Darlehenshöchstbetrag : max. 100 Mio. € je Vorhaben Laufzeiten : mind. 5 Jahre, maximal 25 Jahre Zinsbindung : max. 25 Jahre Tilgung in halbjährlichen Raten nach Ablauf von max. 10 Tilgungsfreijahren in den Strukturen bis 10 Jahre Laufzeit/Tilgungsfreijahre auch als endfällige Darlehen möglich keine außerplanmäßigen Tilgungen zulässig Auszahlung Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Umfinanzierungen bereits abgeschlossener Infrastrukturmaßnahmen Vorhaben von Antragstellern, welche die Voraussetzungen gem. Art. 2 Nr.
In welcher Form wird NRW.BANK.Energienetze gefördert?
Als Darlehen, Beteiligung.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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