NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR)

ZuschussDarlehen

die die Voraussetzungen eines „kleinen Unternehmens“ im Sinne

Steckbrief zu Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss, Darlehen
ZielgruppeGründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten06.08.2026
AgrarInnovationStartup

Wer wird gefördert?

nicht börsennotierte, agrarnahe Start-ups mit einer Betriebsstätte in Deutschland die die Voraussetzungen eines „kleinen Unternehmens“ im Sinne von Anhang I der AGVO erfüllen die nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben, es sei denn, der Umsatz der übernommenen Tätigkeit macht weniger als 10% des Umsatzes aus, den das beihilfefähige Unternehmen im Geschäftsjahr vor der Übernahme erzielt hat die kein anderes Unternehmen übernommen haben bzw.

Was wird gefördert?

Sie können ein Nachrangdarlehen sowie einen Zuschuss für die Gründung Ihres Unternehmens oder die Festigung in der Frühfinanzierungsphase (Seed- und Start-up-Phase) erhalten. Mit der Förderung können Sie insbesondere die folgenden Vorhaben finanzieren: Betriebsausgaben für Betriebsmittel (unter anderem Mieten, Personal), Marketing, Konzepte und Studien, Investitionen in Wirtschaftsgüter, Markterschließung und Ausbildung Ausgaben für die technische Weiterentwicklung der Produkt-, beziehungsweise Dienstleistungsidee sowie für die Sicherung etwaiger Schutz- und Markenrechte Inanspruchnahme von externen Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen auf Basis eines „Innovationsgutscheines“.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben hat plausible Aussichten für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung

Wie wird gefördert?

Förderart : je nach Art des Vorhabens Nachrangdarlehen oder Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins Förderumfang Nachrangdarlehen: bis zu 90% der förderfähigen Kosten Zuschuss bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben für Beratungsleistungen, begrenzt auf 15% der Darlehenssumme Förderhöhe Nachrangdarlehen: bis zu 800.000 € EUR Zuschuss: bis zu 50.000 € Laufzeiten : 2 bis 10 Jahre Auszahlun Nachrangdarlehen: in Tranchen auf Abruf und nach Erfüllung der im Zuwendungsbescheid definierten Voraussetzungen Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR)

Wer wird gefördert?
nicht börsennotierte, agrarnahe Start-ups mit einer Betriebsstätte in Deutschland die die Voraussetzungen eines „kleinen Unternehmens“ im Sinne von Anhang I der AGVO erfüllen die nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben, es sei denn, der Umsatz der übernommenen Tätigkeit macht weniger als 10% des Umsatzes aus, den das beihilfefähige Unternehmen im Geschäftsjahr vor der Übernahme erzielt hat die kein anderes Unternehmen übernommen haben bzw.
Was wird gefördert?
Sie können ein Nachrangdarlehen sowie einen Zuschuss für die Gründung Ihres Unternehmens oder die Festigung in der Frühfinanzierungsphase (Seed- und Start-up-Phase) erhalten. Mit der Förderung können Sie insbesondere die folgenden Vorhaben finanzieren: Betriebsausgaben für Betriebsmittel (unter anderem Mieten, Personal), Marketing, Konzepte und Studien, Investitionen in Wirtschaftsgüter, Markterschließung und Ausbildung Ausgaben für die technische Weiterentwicklung der Produkt-, beziehungsweise Dienstleistungsidee sowie für die Sicherung etwaiger Schutz- und Markenrechte Inanspruchnahme von externen Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen auf Basis eines „Innovationsgutscheines“.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben hat plausible Aussichten für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung
Wie wird gefördert?
Förderart : je nach Art des Vorhabens Nachrangdarlehen oder Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins Förderumfang Nachrangdarlehen: bis zu 90% der förderfähigen Kosten Zuschuss bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben für Beratungsleistungen, begrenzt auf 15% der Darlehenssumme Förderhöhe Nachrangdarlehen: bis zu 800.000 € EUR Zuschuss: bis zu 50.000 € Laufzeiten : 2 bis 10 Jahre Auszahlun Nachrangdarlehen: in Tranchen auf Abruf und nach Erfüllung der im Zuwendungsbescheid definierten Voraussetzungen Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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