| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Darlehen |
| Zielgruppe | Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 06.08.2026 |
nicht börsennotierte, agrarnahe Start-ups mit einer Betriebsstätte in Deutschland die die Voraussetzungen eines „kleinen Unternehmens“ im Sinne von Anhang I der AGVO erfüllen die nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben, es sei denn, der Umsatz der übernommenen Tätigkeit macht weniger als 10% des Umsatzes aus, den das beihilfefähige Unternehmen im Geschäftsjahr vor der Übernahme erzielt hat die kein anderes Unternehmen übernommen haben bzw.
Sie können ein Nachrangdarlehen sowie einen Zuschuss für die Gründung Ihres Unternehmens oder die Festigung in der Frühfinanzierungsphase (Seed- und Start-up-Phase) erhalten. Mit der Förderung können Sie insbesondere die folgenden Vorhaben finanzieren: Betriebsausgaben für Betriebsmittel (unter anderem Mieten, Personal), Marketing, Konzepte und Studien, Investitionen in Wirtschaftsgüter, Markterschließung und Ausbildung Ausgaben für die technische Weiterentwicklung der Produkt-, beziehungsweise Dienstleistungsidee sowie für die Sicherung etwaiger Schutz- und Markenrechte Inanspruchnahme von externen Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen auf Basis eines „Innovationsgutscheines“.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben hat plausible Aussichten für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung
Förderart : je nach Art des Vorhabens Nachrangdarlehen oder Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins Förderumfang Nachrangdarlehen: bis zu 90% der förderfähigen Kosten Zuschuss bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben für Beratungsleistungen, begrenzt auf 15% der Darlehenssumme Förderhöhe Nachrangdarlehen: bis zu 800.000 € EUR Zuschuss: bis zu 50.000 € Laufzeiten : 2 bis 10 Jahre Auszahlun Nachrangdarlehen: in Tranchen auf Abruf und nach Erfüllung der im Zuwendungsbescheid definierten Voraussetzungen Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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