| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Forschung & Hochschulen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 31.07.2026 |
Unternehmen, insbesondere Start-ups und KMU Hochschulen außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Sie können einen Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nachhaltigen Nutzung von biologischen Ressourcen wie Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen in der Agrarwirtschaft sowie anderen produzierenden Bereichen. Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in den zwei folgenden Leitlinien finanzieren: biologisches Wissen und fortschrittliche Technologien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges und klimaneutrales Wirtschaftssystem Rohstoffbasis der Wirtschaft , die durch biogene Ressourcen nachhaltig und kreislauforientiert ausgerichtet werden soll
Förderart : Zuschuss Förderumfang für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Kosten; die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen i.d.R. bis zu 100% der entstehenden Ausgaben Einzelheiten im Übrigen den Förderrichtlinien und Projektaufrufen zu entnehmen Wie erfolgt die Antragstellung? Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht. Sie reichen auf Grundlage der Bekanntmachungen Projektskizzen beim dort angegebenen Projektträger Aktuelle Bekanntmachungen Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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