NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

NKK - Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Zuschuss

rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften

Steckbrief zu NKK - Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeSelbstständige & Freiberufler, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten14.09.2026
KlimaschutzNaturschutz

Wer wird gefördert?

kommunale Gebietskörperschaften Gemeindeverbände rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften kommunale Zweckverbände weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind (zum Beispiel Kirchen) Die Zuschüsse können weitergeleitet werden, z.B. an Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund, kommunale und kirchliche Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Kirchen, gemeinnützige Vereine oder Verbände, gemeinnützige Stiftungen.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen, die zu einer erhöhten CO -Bindung, einer Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt, einem verstärkten Wasserrückhalt oder einer Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen beitragen. Förderfähig sind die Anschaffung von Sachgütern, die Erbringung von Dienstleistungen Dritter sowie projektbezogene Personalkosten in folgenden Bereichen: Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement Erstellung von Pflegekonzepten und -plänen Beschaffung von technischer Ausstattung Anlage- und Aufwertungsmaßnahmen von beziehungsweise zu naturnahen Grünflächen Aus- und Weiterbildung des Personals Pflanzung von Bäumen Erstellung von Stadtbaumkonzepten Pflanzung …

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang 50% der förderfähigen Kosten (finanzschwache Kommunen: 80%) Bagatellgrenze: 15.000 € Förderdauer : 2 Jahre (Verlängerung um bis zu 24 Monate möglich) So können Sie die Förderung kombinieren Grundsätzlich können Sie die Förderung mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinieren, sofern die Gesamtfördersumme die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Die gleichzeitige Inanspruchnahme anderer Förderprogramme des Bundes für die selbe Maßnahme ist ausgeschlossen. Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag stellen Sie direkt bei der KfW Bankengruppe (KfW).

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu NKK - Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Wer wird gefördert?
kommunale Gebietskörperschaften Gemeindeverbände rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften kommunale Zweckverbände weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind (zum Beispiel Kirchen) Die Zuschüsse können weitergeleitet werden, z.B. an Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund, kommunale und kirchliche Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Kirchen, gemeinnützige Vereine oder Verbände, gemeinnützige Stiftungen.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen, die zu einer erhöhten CO -Bindung, einer Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt, einem verstärkten Wasserrückhalt oder einer Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen beitragen. Förderfähig sind die Anschaffung von Sachgütern, die Erbringung von Dienstleistungen Dritter sowie projektbezogene Personalkosten in folgenden Bereichen: Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement Erstellung von Pflegekonzepten und -plänen Beschaffung von technischer Ausstattung Anlage- und Aufwertungsmaßnahmen von beziehungsweise zu naturnahen Grünflächen Aus- und Weiterbildung des Personals Pflanzung von Bäumen Erstellung von Stadtbaumkonzepten Pflanzung …
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang 50% der förderfähigen Kosten (finanzschwache Kommunen: 80%) Bagatellgrenze: 15.000 € Förderdauer : 2 Jahre (Verlängerung um bis zu 24 Monate möglich) So können Sie die Förderung kombinieren Grundsätzlich können Sie die Förderung mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinieren, sofern die Gesamtfördersumme die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Die gleichzeitige Inanspruchnahme anderer Förderprogramme des Bundes für die selbe Maßnahme ist ausgeschlossen. Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag stellen Sie direkt bei der KfW Bankengruppe (KfW).
In welcher Form wird NKK - Natürlicher Klimaschutz in Kommunen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen