NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Förderung von Umweltschecks mit der Zweckbestimmung Naturschutz und Landschaftspflege (Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen)
natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschuss in Höhe von 2.000 €
Wer wird gefördert?
natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts Vereine Stiftungen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben zur Pflege und zum Erhalt von Natur und Landschaft und die damit im Zusammenhang stehende Beauftragung von Dritten zur Unterstützung von konkreten Natur- und Artenschutzmaßnahmen. Folgende Maßnahmen werden unterstützt: konkrete Natur- und Artenschutzmaßnahmen Publikationen und Veranstaltungen zu Themen des praktischen Naturschutzes sowie Informationstafeln andere Vorhaben, die einen Beitrag zum Schutz der Natur leisten bzw. Menschen für lokalen und regionalen Natur- und Artenschutz begeistern Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten
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