| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 27.09.2026 |
natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts Vereine Stiftungen
Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben zur Pflege und zum Erhalt von Natur und Landschaft und die damit im Zusammenhang stehende Beauftragung von Dritten zur Unterstützung von konkreten Natur- und Artenschutzmaßnahmen. Folgende Maßnahmen werden unterstützt: konkrete Natur- und Artenschutzmaßnahmen Publikationen und Veranstaltungen zu Themen des praktischen Naturschutzes sowie Informationstafeln andere Vorhaben, die einen Beitrag zum Schutz der Natur leisten bzw. Menschen für lokalen und regionalen Natur- und Artenschutz begeistern
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie führen das Vorhaben im Land Nordrhein-Westfalen durch. Sie schließen das Vorhaben bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres ab. Sie nehmen für das Vorhaben keine andere Förderung der EU, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch. Sie können pro Jahr eine Förderung für eine Maßnahme erhalten. Eine Doppelförderung ist auszuschließen.
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : 2.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag online beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen Im Jahr 2026 können Sie Ihren Antrag in der Zeit vom 25.02. bis 30.09.2026 stellen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden
FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.
Kostenlos testen