NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderung von Umweltschecks mit der Zweckbestimmung Naturschutz und Landschaftspflege (Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen)

Zuschuss

natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts

Steckbrief zu Förderung von Umweltschecks mit der Zweckbestimmung Naturschutz und Landschaftspflege (Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten27.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts Vereine Stiftungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben zur Pflege und zum Erhalt von Natur und Landschaft und die damit im Zusammenhang stehende Beauftragung von Dritten zur Unterstützung von konkreten Natur- und Artenschutzmaßnahmen. Folgende Maßnahmen werden unterstützt: konkrete Natur- und Artenschutzmaßnahmen Publikationen und Veranstaltungen zu Themen des praktischen Naturschutzes sowie Informationstafeln andere Vorhaben, die einen Beitrag zum Schutz der Natur leisten bzw. Menschen für lokalen und regionalen Natur- und Artenschutz begeistern

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie führen das Vorhaben im Land Nordrhein-Westfalen durch. Sie schließen das Vorhaben bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres ab. Sie nehmen für das Vorhaben keine andere Förderung der EU, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch. Sie können pro Jahr eine Förderung für eine Maßnahme erhalten. Eine Doppelförderung ist auszuschließen.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : 2.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag online beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen Im Jahr 2026 können Sie Ihren Antrag in der Zeit vom 25.02. bis 30.09.2026 stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung von Umweltschecks mit der Zweckbestimmung Naturschutz und Landschaftspflege (Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen)

Wer wird gefördert?
natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts Vereine Stiftungen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben zur Pflege und zum Erhalt von Natur und Landschaft und die damit im Zusammenhang stehende Beauftragung von Dritten zur Unterstützung von konkreten Natur- und Artenschutzmaßnahmen. Folgende Maßnahmen werden unterstützt: konkrete Natur- und Artenschutzmaßnahmen Publikationen und Veranstaltungen zu Themen des praktischen Naturschutzes sowie Informationstafeln andere Vorhaben, die einen Beitrag zum Schutz der Natur leisten bzw. Menschen für lokalen und regionalen Natur- und Artenschutz begeistern
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie führen das Vorhaben im Land Nordrhein-Westfalen durch. Sie schließen das Vorhaben bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres ab. Sie nehmen für das Vorhaben keine andere Förderung der EU, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch. Sie können pro Jahr eine Förderung für eine Maßnahme erhalten. Eine Doppelförderung ist auszuschließen.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : 2.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag online beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen Im Jahr 2026 können Sie Ihren Antrag in der Zeit vom 25.02. bis 30.09.2026 stellen.
In welcher Form wird Förderung von Umweltschecks mit der Zweckbestimmung Naturschutz und Landschaftspflege (Umweltscheck „Naturschutz“ Nordrhein-Westfalen) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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