NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Klimafolgenanpassung zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen (Klimaanpassungsrichtlinie – KA-RL)

Zuschuss

Zweckverbände (Gemeindeverbände), deren Eigengesellschaften und

Steckbrief zu Klimafolgenanpassung zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen (Klimaanpassungsrichtlinie – KA-RL)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten07.07.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände (Gemeindeverbände), deren Eigengesellschaften und kommunale Unternehmen sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Hochschulen und Forschungseinrichtungen kleine und mittlere Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts wie eingetragene Vereine, Verbände, Genossenschaften gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen wie Träger der freien Wohlfahrtspflege

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen, die der Klimaanpassung und somit einer verbesserten Resilienz und Risikoprävention gegenüber Klimawandelfolgen auf lokaler und regionaler Ebene dienen. Folgende Vorhaben werden gefördert: investive Vorhaben an oder auf Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit zur Schaffung von Verdunstungskühle zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse zur Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips, wie beispielsweise Maßnahmen zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagswasser zum Schutz vor …

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang: bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Unternehmen je nach Vorhaben und Unternehmensgröße bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Antragsteller, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kommunen in Haushaltsnotlage sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen Bagatellgrenze: 50.000 € pro Antrag bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und anderen Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts 200.000 € pro Antrag, wenn EU-Mittel aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 eingesetzt werden Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Klimafolgenanpassung zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen (Klimaanpassungsrichtlinie – KA-RL)

Wer wird gefördert?
Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände (Gemeindeverbände), deren Eigengesellschaften und kommunale Unternehmen sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Hochschulen und Forschungseinrichtungen kleine und mittlere Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts wie eingetragene Vereine, Verbände, Genossenschaften gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen wie Träger der freien Wohlfahrtspflege
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen, die der Klimaanpassung und somit einer verbesserten Resilienz und Risikoprävention gegenüber Klimawandelfolgen auf lokaler und regionaler Ebene dienen. Folgende Vorhaben werden gefördert: investive Vorhaben an oder auf Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit zur Schaffung von Verdunstungskühle zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse zur Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips, wie beispielsweise Maßnahmen zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagswasser zum Schutz vor …
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang: bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Unternehmen je nach Vorhaben und Unternehmensgröße bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Antragsteller, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kommunen in Haushaltsnotlage sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen Bagatellgrenze: 50.000 € pro Antrag bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und anderen Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts 200.000 € pro Antrag, wenn EU-Mittel aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 eingesetzt werden Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird Klimafolgenanpassung zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen (Klimaanpassungsrichtlinie – KA-RL) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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