| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 07.07.2026 |
Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände (Gemeindeverbände), deren Eigengesellschaften und kommunale Unternehmen sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Hochschulen und Forschungseinrichtungen kleine und mittlere Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts wie eingetragene Vereine, Verbände, Genossenschaften gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen wie Träger der freien Wohlfahrtspflege
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen, die der Klimaanpassung und somit einer verbesserten Resilienz und Risikoprävention gegenüber Klimawandelfolgen auf lokaler und regionaler Ebene dienen. Folgende Vorhaben werden gefördert: investive Vorhaben an oder auf Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit zur Schaffung von Verdunstungskühle zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse zur Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips, wie beispielsweise Maßnahmen zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagswasser zum Schutz vor …
Förderart : Zuschuss Förderumfang: bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Unternehmen je nach Vorhaben und Unternehmensgröße bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Antragsteller, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kommunen in Haushaltsnotlage sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen Bagatellgrenze: 50.000 € pro Antrag bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und anderen Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts 200.000 € pro Antrag, wenn EU-Mittel aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 eingesetzt werden Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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