NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Klimafolgenanpassung zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen (Klimaanpassungsrichtlinie – KA-RL)
Zweckverbände (Gemeindeverbände), deren Eigengesellschaften und
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 100%
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände (Gemeindeverbände), deren Eigengesellschaften und kommunale Unternehmen sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Hochschulen und Forschungseinrichtungen kleine und mittlere Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts wie eingetragene Vereine, Verbände, Genossenschaften gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen wie Träger der freien Wohlfahrtspflege
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen, die der Klimaanpassung und somit einer verbesserten Resilienz und Risikoprävention gegenüber Klimawandelfolgen auf lokaler und regionaler Ebene dienen. Folgende Vorhaben werden gefördert: investive V
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