NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Zuwendungen an Kommunen mit hoher Einwanderung aus Südosteuropa

Zuschuss

können Sie Zuwendungen erhalten, um den eingewanderten Menschen eine

Steckbrief zu Zuwendungen an Kommunen mit hoher Einwanderung aus Südosteuropa
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten16.08.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

ausgewählte Kreise und kreisfreie Städte

Was wird gefördert?

Als Kommune mit hohem Einwanderungsanteil aus Südosteuropa können Sie Zuwendungen erhalten, um den eingewanderten Menschen eine möglichst frühe und erfolgreiche Teilhabe zu ermöglichen. Die Förderung gliedert sich in 2 Programmteile: Programmteil 2.1: Maßnahmen von Kommunen mit einem hohen Anteil von Personen aus den EU-Staaten Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende – erhalten Programmteil 2.2: Maßnahmen von Kommunen mit einem hohen Anteil an Personen aus der Zielgruppe, die sich in prekären Arbeitsverhältnissen befinden

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Folgende Kommunen können Zuwendungen empfangen: Programmteil 2.1: Dortmund, Duisburg, der Ennepe-Ruhr-Kreis (Gevelsberg), Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Krefeld, der Kreis Düren (Düren), der Kreis Lippe (Augustdorf, Horn-Bad Meinberg), der Kreis Mettmann (Velbert), der Kreis Recklinghausen (Gladbeck, Oer-Erkenschwick), der Kreis Siegen-Wittgenstein (Kreuztal), der Kreis Warendorf (Ahlen), der Märkische Kreis (Plettenberg, Werdohl), Mönchengladbach und der Rhein-Erft-Kreis (Bergheim, Wesseling) Programmteil 2.2: der Kreis Borken (Bocholt, Gronau, Stadtlohn), der Kreis Coesfeld (Coesfeld), der Kreis Gütersloh (Gütersloh, …

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Fördumfang : 100% der förderfähigen Ausgaben Förderhöhe : max. 350.000 € pro Jahr Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag für das Jahr 2026 bis spätestens 14.04.2026 für das Jahr 2027 bis spätestens 31.10.2026 bei der Bezirksregierung Arnsberg

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen an Kommunen mit hoher Einwanderung aus Südosteuropa

Wer wird gefördert?
ausgewählte Kreise und kreisfreie Städte
Was wird gefördert?
Als Kommune mit hohem Einwanderungsanteil aus Südosteuropa können Sie Zuwendungen erhalten, um den eingewanderten Menschen eine möglichst frühe und erfolgreiche Teilhabe zu ermöglichen. Die Förderung gliedert sich in 2 Programmteile: Programmteil 2.1: Maßnahmen von Kommunen mit einem hohen Anteil von Personen aus den EU-Staaten Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende – erhalten Programmteil 2.2: Maßnahmen von Kommunen mit einem hohen Anteil an Personen aus der Zielgruppe, die sich in prekären Arbeitsverhältnissen befinden
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Folgende Kommunen können Zuwendungen empfangen: Programmteil 2.1: Dortmund, Duisburg, der Ennepe-Ruhr-Kreis (Gevelsberg), Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Krefeld, der Kreis Düren (Düren), der Kreis Lippe (Augustdorf, Horn-Bad Meinberg), der Kreis Mettmann (Velbert), der Kreis Recklinghausen (Gladbeck, Oer-Erkenschwick), der Kreis Siegen-Wittgenstein (Kreuztal), der Kreis Warendorf (Ahlen), der Märkische Kreis (Plettenberg, Werdohl), Mönchengladbach und der Rhein-Erft-Kreis (Bergheim, Wesseling) Programmteil 2.2: der Kreis Borken (Bocholt, Gronau, Stadtlohn), der Kreis Coesfeld (Coesfeld), der Kreis Gütersloh (Gütersloh, …
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Fördumfang : 100% der förderfähigen Ausgaben Förderhöhe : max. 350.000 € pro Jahr Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag für das Jahr 2026 bis spätestens 14.04.2026 für das Jahr 2027 bis spätestens 31.10.2026 bei der Bezirksregierung Arnsberg
In welcher Form wird Zuwendungen an Kommunen mit hoher Einwanderung aus Südosteuropa gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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