NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege)

Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
KulturDenkmalschutz KMUGemeinden
Förderart: Zuschüsse bis 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 350.000 € Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen gelten? Wie wird gefördert? Wie erfolgt die Antragstellung? Kontakt Weitere Förderangebote Jetzt Kontakt aufnehmen
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