NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege)
Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern
KulturDenkmalschutz
KMUGemeinden
Förderart: Zuschüsse bis 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 350.000 €
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