| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Beratung |
| Zielgruppe | Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 04.07.2026 |
Kommunen Landkreise kommunale Zweckverbände andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft Begünstigte sind die Betreiber von Breitbandnetzen.
Sie können einen Zuschuss für den Ausbau des Breitbandnetzes erhalten. Mitfinanziert werden: Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Investitionen in den flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete mit i.d.R. 1 Gigabit pro Sekunde, um die Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen, die sich bei Telekommunikationsunternehmen ergeben Betreibermodell Errichtung passiver Infrastrukturen wie z.B. Glasfaserstrecken durch Kommunen, die diese den Netzbetreibern verpachten externe Planungs- und/oder Beratungsleistungen , um die Maßnahmen im Rahmen der beiden Fördervarianten vorzubereiten und durchzuführen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie berücksichtigen alle förderfähigen Adressen in dem förderfähigen Gebiet der Gemeinde oder den abgrenzbaren Verwaltungsbezirken/Ortsteilen der Gemeinde.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : Basisförderung grundsätzlich 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft bis max. 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben Förderhöhe : max. 100 Mio. € je Projekt; für Beratungsleistungen: max. 50.000 € pro Gemeinde bzw. 200.000 € pro Landkreisprojekt, pro Projekt von kreisfreien Städten ab 100.000 Einwohner oder für gemeindeübergreifende Projekte Bagatellgrenze : 100.000 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Netzausbau in Gebieten, in denen bereits 2 Netze vorhanden sind, die eine Datenrate von mind. 100 Mbit/s im Download zur Verfügung stellen oder voraussichtlich zur Verfügung stellen werden Gebiete, die mit mind.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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