NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland (Gigabit-RL 2.0)

ZuschussBeratung

Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Investitionen in den flächendeckenden Ausbau

Steckbrief zu Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland (Gigabit-RL 2.0)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss, Beratung
ZielgruppeKommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten04.07.2026
TelekommunikationInfrastrukturDigital

Wer wird gefördert?

Kommunen Landkreise kommunale Zweckverbände andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft Begünstigte sind die Betreiber von Breitbandnetzen.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den Ausbau des Breitbandnetzes erhalten. Mitfinanziert werden: Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Investitionen in den flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete mit i.d.R. 1 Gigabit pro Sekunde, um die Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen, die sich bei Telekommunikationsunternehmen ergeben Betreibermodell Errichtung passiver Infrastrukturen wie z.B. Glasfaserstrecken durch Kommunen, die diese den Netzbetreibern verpachten externe Planungs- und/oder Beratungsleistungen , um die Maßnahmen im Rahmen der beiden Fördervarianten vorzubereiten und durchzuführen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie berücksichtigen alle förderfähigen Adressen in dem förderfähigen Gebiet der Gemeinde oder den abgrenzbaren Verwaltungsbezirken/Ortsteilen der Gemeinde.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : Basisförderung grundsätzlich 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft bis max. 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben Förderhöhe : max. 100 Mio. € je Projekt; für Beratungsleistungen: max. 50.000 € pro Gemeinde bzw. 200.000 € pro Landkreisprojekt, pro Projekt von kreisfreien Städten ab 100.000 Einwohner oder für gemeindeübergreifende Projekte Bagatellgrenze : 100.000 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Netzausbau in Gebieten, in denen bereits 2 Netze vorhanden sind, die eine Datenrate von mind. 100 Mbit/s im Download zur Verfügung stellen oder voraussichtlich zur Verfügung stellen werden Gebiete, die mit mind.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland (Gigabit-RL 2.0)

Wer wird gefördert?
Kommunen Landkreise kommunale Zweckverbände andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft Begünstigte sind die Betreiber von Breitbandnetzen.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für den Ausbau des Breitbandnetzes erhalten. Mitfinanziert werden: Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Investitionen in den flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete mit i.d.R. 1 Gigabit pro Sekunde, um die Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen, die sich bei Telekommunikationsunternehmen ergeben Betreibermodell Errichtung passiver Infrastrukturen wie z.B. Glasfaserstrecken durch Kommunen, die diese den Netzbetreibern verpachten externe Planungs- und/oder Beratungsleistungen , um die Maßnahmen im Rahmen der beiden Fördervarianten vorzubereiten und durchzuführen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie berücksichtigen alle förderfähigen Adressen in dem förderfähigen Gebiet der Gemeinde oder den abgrenzbaren Verwaltungsbezirken/Ortsteilen der Gemeinde.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : Basisförderung grundsätzlich 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft bis max. 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben Förderhöhe : max. 100 Mio. € je Projekt; für Beratungsleistungen: max. 50.000 € pro Gemeinde bzw. 200.000 € pro Landkreisprojekt, pro Projekt von kreisfreien Städten ab 100.000 Einwohner oder für gemeindeübergreifende Projekte Bagatellgrenze : 100.000 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Netzausbau in Gebieten, in denen bereits 2 Netze vorhanden sind, die eine Datenrate von mind. 100 Mbit/s im Download zur Verfügung stellen oder voraussichtlich zur Verfügung stellen werden Gebiete, die mit mind.
In welcher Form wird Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland (Gigabit-RL 2.0) gefördert?
Als Zuschuss, Beratung.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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