| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 09.08.2026 |
kommunale Schulträger
Sie können eine Förderung für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise erhalten. Dies betrifft alle Gebäudeteile der Schule, auch solche für die Ganztagsbetreuung. Gefördert werden nicht investive und investive Vorhaben , wobei nicht investive Vorhaben nur im Zusammenhang mit einem im Rahmen dieser Richtlinie geförderten investiven Vorhaben gefördert werden.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Das Schulgebäude in Modulbauweise wird auf dem Grundstück der Liegenschaft der Bestandsschule errichtet. Nach der Errichtung des Ersatzbaus in Modulbauweise wird die Flächenbilanz innerhalb der Liegenschaft ausgeglichen. Der zukünftig vorgesehene energetische Standard des Gebäudes geht über die gesetzlichen Vorgaben des GEG hinaus und entspricht mind. dem Standard Effizienzgebäude 40. Sämtliche Vorhaben werden durch Fachunternehmen durchgeführt. Bei abzureißenden Gebäuden handelt es sich nicht um Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben (bei finanzschwachen Kommunen bis 90%) Welche Vorhaben werden nicht gefördert? gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen reine Materialeinkäufe erneuerbare Energieanlagen für Stromproduktion, wie Photovoltaik-Anlagen oder Kleinwindkraftanlagen (sie können jedoch zum Nachweis des Standards Effizienzgebäude-Stufe 40 rechnerisch gemäß DIN V 18599 in Anrechnung gebracht werden) Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag bis zum 31.12.2026 über das EFRE. NRW.online-Portal oder schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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