| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 17.09.2026 |
Unternehmen, die einem Wirtschaftszweig mit einem erheblichen Verlagerungsrisiko zuzuordnen sind
Sie können zur Vermeidung von unzumutbaren Härten aufgrund von höheren Stromkosten, die durch Dekarbonisierungsmaßnahmen entstehen , eine finanzielle Kompensation erhalten. Die Förderung wird für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 gewährt.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Unternehmen ist einem Wirtschaftszweig der KUEBLL-Liste oder des CISAF (Randnummern 116, 117) tätig. Die Abnahmestelle, für die eine Billigkeitsleistung beantragt wird, befindet sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie verpflichten sich, in neue oder modernisierte Anlagen zu investieren, die einen messbaren Beitrag zur Senkung der Kosten des Stromsystems leisten, ohne den Verbrauch fossiler Brennstoffe in die Höhe zu treiben. Sie investieren mind.
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig von Maßnahme und Stromverbrauch So können Sie die Förderung kombinieren Stromverbräuche, für die eine Strompreiskompensation gem. der Förderung Billigkeitsleistung für indirekte CO2-Kosten beantragt wird, können nicht noch einmal berücksichtigt werden. Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für das Abrechnungsjahr 2026 können Sie Ihren Antrag bis zum 31.03.2027 stellen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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