NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (BbK NRW)
Unternehmen sind in vielfältiger Weise von Klimafolgen wie Hitzewellen, Starkregenereignissen oder länger andauernden Trockenphasen betroffen und sollten sich frühzeitig mit direkter und indirekter Betroffenheit gegenüber Extremwetterereignissen auseinandersetzen. Mit passgenauen Maßnahmen können Sc
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Förderart: Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind durchführende Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW. Führen mehrere Gemeinden gemeinsam ein Beratungsprojekt durch, muss eine davon als Antragsteller(in) und Zuwendungsempfänger(in) bestimmt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Durchführung kooperativer Beratungsprojekte von Kommunen für in ihrer Gebietskörperschaft ansässige Unternehmen durch einen qualifizierten Beratenden. Es sind nur Beratungsprojekte förderfähig, die durch Berater*innen durchgeführt werden, die über eine aktuelle Qualifikation zur Beratung, nach einem vom Umweltministerium NRW anerkannten Beratungsprozess zur betrieblichen Klimaanpassung, verfügen. Das Ministerium (MUNV) nimmt Anträge (mit entsprechendem A
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