NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderrichtlinie "Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen"

Zuschuss

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts

Steckbrief zu Förderrichtlinie "Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen"
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten20.09.2026
GemeinwohlNachhaltigkeit

Wer wird gefördert?

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts rechtsfähige Personenvereinigungen Zusammenschlüsse juristischer Personen Vereinigungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen , insbesondere in deren Gründungs- und früher Wachstumsphase. Die Förderung erfolgt in 2 Modulen. Modul I: Vertiefte Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen ( „Individual-Modul“ individuelle Analysen sowie vertiefte Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsleistungen, z.B.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die förderfähigen Personalausgaben dienen entweder dem Ausbau bestehender Unterstützungsangebote oder dem Aufbau neuer Angebote.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang 85% der förderfähigen Gesamtausgaben ggf. zusätzlich 10% Klimabonus Förderhöchstbetrag : 600.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag online

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie "Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen"

Wer wird gefördert?
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts rechtsfähige Personenvereinigungen Zusammenschlüsse juristischer Personen Vereinigungen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen , insbesondere in deren Gründungs- und früher Wachstumsphase. Die Förderung erfolgt in 2 Modulen. Modul I: Vertiefte Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen ( „Individual-Modul“ individuelle Analysen sowie vertiefte Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsleistungen, z.B.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die förderfähigen Personalausgaben dienen entweder dem Ausbau bestehender Unterstützungsangebote oder dem Aufbau neuer Angebote.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang 85% der förderfähigen Gesamtausgaben ggf. zusätzlich 10% Klimabonus Förderhöchstbetrag : 600.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag online
In welcher Form wird Förderrichtlinie "Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen" gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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