| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 20.09.2026 |
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts rechtsfähige Personenvereinigungen Zusammenschlüsse juristischer Personen Vereinigungen
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen , insbesondere in deren Gründungs- und früher Wachstumsphase. Die Förderung erfolgt in 2 Modulen. Modul I: Vertiefte Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen ( „Individual-Modul“ individuelle Analysen sowie vertiefte Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsleistungen, z.B.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die förderfähigen Personalausgaben dienen entweder dem Ausbau bestehender Unterstützungsangebote oder dem Aufbau neuer Angebote.
Förderart : Zuschuss Förderumfang 85% der förderfähigen Gesamtausgaben ggf. zusätzlich 10% Klimabonus Förderhöchstbetrag : 600.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag online
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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