| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 03.07.2026 |
öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Träger von Einrichtungen der ergänzenden überbetrieblichen Berufsausbildung bei Vorhaben mit dem Ziel der Förderung von nachhaltigkeitsorientierter Berufsbildung: Träger von berufsbildenden Schulen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen mit vergleichbaren Bildungsangeboten Einrichtungen zur beruflichen Fortbildung öffentlich-rechtlichen Universitäten und öffentlich-rechtlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordhein-Westfalen sowie staatlich anerkannte Hochschulen mit Sitz in Nordhein-Westfalen
Sie können einen Zuschuss erhalten für bedarfsgerechte Investitionen in Ausstattung sowie Modernisierung und energetische Sanierung von Gebäuden der beruflichen Bildung einschließlich energieeffizienter Neu- und Ergänzungsbauten Ebenfalls gefördert wird die investive Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie , insbesondere zur Unterstützung regionaler Berufsbildungsstrategien, der Lernortkooperation und des Wissenstransfers zwischen Wirtschaft, Wissenschaft/Forschung und Berufsbildungseinrichtungen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie führen das Vorhaben im Rheinischen Revier (Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach) und im nördlichen Ruhrgebiet (Stadt Bottrop, Stadt Dorsten, Stadt Gladbeck, Stadt Marl) durch. Das Vorhaben dient der Erreichung folgender Ziele: Sicherung oder Schaffung von Ausbildungsplätzen, die im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg gefährdet oder verloren gegangen sind Neuausrichtung von Einrichtungen der beruflichen Bildung an künftige Qualifizierungsbedarfe Ermöglichung von Aus- und Weiterbildung auf dem aktuellen Stand der Technik Förderung einer …
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 90% förderfähigen Ausgaben Bagatellgrenze : 200.000 € So können Sie die Förderung kombinieren Die Förderung ein- und derselben Infrastruktur nach dieser Richtlinie und nach anderen öffentlichen Programmen ist ausgeschlossen. Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das EFRE-Online-Portal oder schriftlich bei der zuständigen Bezirksregierung . Für Vorhaben im Rheinischen Revier ist das die Bezirksregierung Düsseldorf, für Vorhaben im nördlichen Ruhrgebiet die Bezirksregierung Münster.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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