NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

Zuschuss

Technologien und Verfahren dazu beitragen, Natur und Landschaft im

Steckbrief zu Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten03.07.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Naturschutz oder in der Landschaftspflege. Gefördert werden Maßnahmen, die mit neuen und erprobten Technologien und Verfahren dazu beitragen, Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen oder zu entwickeln.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben dient der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis oder ermöglicht die Anwendung beispielhafter Verfahren in diesem Bereich, die sonst nicht oder nur erheblich verzögert durchgeführt würden. Ihr Projekt soll Modellcharakter für den Naturschutz haben. Es soll Wege aufzeigen, die zur Nachahmung anregen oder vergleichbare Vorhaben optimieren können. Das Vorhaben ist über seine regionale Wirkung hinaus für den Naturschutz in Deutschland von Bedeutung. Ein besonderes

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : abhängig von der Art des Vorhabens und Antragsteller Welche Vorhaben werden nicht gefördert? die Bundesländer Wie erfolgt die Antragstellung? Sie reichen die Projektskizze oder den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

Wer wird gefördert?
natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Naturschutz oder in der Landschaftspflege. Gefördert werden Maßnahmen, die mit neuen und erprobten Technologien und Verfahren dazu beitragen, Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen oder zu entwickeln.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben dient der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis oder ermöglicht die Anwendung beispielhafter Verfahren in diesem Bereich, die sonst nicht oder nur erheblich verzögert durchgeführt würden. Ihr Projekt soll Modellcharakter für den Naturschutz haben. Es soll Wege aufzeigen, die zur Nachahmung anregen oder vergleichbare Vorhaben optimieren können. Das Vorhaben ist über seine regionale Wirkung hinaus für den Naturschutz in Deutschland von Bedeutung. Ein besonderes
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : abhängig von der Art des Vorhabens und Antragsteller Welche Vorhaben werden nicht gefördert? die Bundesländer Wie erfolgt die Antragstellung? Sie reichen die Projektskizze oder den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein.
In welcher Form wird Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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