NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
Technologien und Verfahren dazu beitragen, Natur und Landschaft im
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Förderart: Zuschüsse abhängig von der Art des Vorhabens und vom Antragsteller
Wer wird gefördert?
natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Naturschutz oder in der Landschaftspflege. Gefördert werden Maßnahmen, die mit neuen und erprobten Technologien und Verfahren dazu beitragen, Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen oder zu entwickeln. Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben dient der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis oder ermöglicht die Anwendung beispielhafter Verfahren in diesem Bereich, die sonst nicht oder nur erheblich
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