| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 01.09.2026 |
landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland
Sie können einen Zuschuss erhalten als landwirtschaftlicher Betrieb mit Schweinehaltung, wenn Sie die über die rechtlich bindenden Mindeststandards des Tierschutzrechts hinausgehende Anforderungen an die Tierhaltung einhalten. Mitfinanziert werden die Mehrkosten , die durch die Anforderungen an die bauliche Gestaltung und Ausstattung von Haltungseinrichtungen laufende Premiumanforderungen entstehen. Berücksichtigt werden insbesondere Mehrkosten für folgende Maßnahmen: Platzangebot für die Tiere
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben pro Tier für Tierzahlen bis zur Stufe 1 als Obergrenze bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben pro Tier bis zur Stufe 2 als Obergrenze für die Anzahl der Tiere, die über die Obergrenze der Stufe 1 hinausgehen So können Sie die Förderung kombinieren Die Förderung kann mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden, sofern diese Maßnahmen unterschiedliche bestimmbare beihilfefähige Ausgaben betreffen. Die Förderobergrenzen müssen eingehalten werden.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden
FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.
Kostenlos testen