| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 06.09.2026 |
Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
Sie erhalten den Zuschuss für die Einführung und Beibehaltung ökologischer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverfahren und -methoden (ökologischer Landbau).
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie ermöglichen den zuständigen Prüfungsorganen jederzeit eine Kontrolle. Die betroffenen Flächen sind landwirtschaftliche Produktionsflächen und liegen in Nordrhein-Westfalen. Im gesamten Betrieb muss für die im Zuwendungsbescheid festgelegte Dauer ökologischer Landbau betrieben werden (ausgenommen sind Bienenhaltung und Aquakultur). Wenn Sie Prämien für Dauergrünland beantragen, halten Sie im jeweiligen Verpflichtungsjahr einen durchschnittlichen Viehbesatz von mindestens 0,3 raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) je Hektar Dauergrünland ein.
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig von Art und Umfang der Maßnahme Bagatellgrenze : 500 € pro Jahr Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Landschaftselemente Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über den Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter Wichtig : Sie müssen den Antrag bis zum 30.06. vor Beginn des Verpflichtungszeitraums stellen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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