| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 11.08.2026 |
Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes (Güter- und Personenschiffe) in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind
Als Binnenschiffer können Sie einen Zuschuss für Investitionen in neue emissionsärmere Antriebssysteme oder Nullemissionsantriebe erhalten. Gefördert werden folgende Vorhaben: Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen emissionsfreien Antriebssystemen (Qualifikation: emissionsfreie Fahrzeuge) für den Fahrgastverkehr mit Hybrid- oder Zweistoffmotoren und weiteren Komponenten (Qualifikation: sauberes Fahrzeug) für den Güterverkehr mit emissionsärmeren Antriebssystemen
Förderart : Zuschuss Förderumfang : 15 bis 100% der förderfähigen Kosten, abhängig von der Maßnahme und der Größe des Unternehmens Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Das Antragsverfahren ist grundsätzlich einstufig. Zur Umsetzung des Programms werden zusätzlich Bekanntmachungen bzw. Förderaufrufe veröffentlicht. Für die Fördermaßnahmen gilt sowohl das Förderaufrufverfahren als auch das Bewilligungsverfahren. Das jeweilige Verfahren bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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