NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen

Zuschuss

Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als

Steckbrief zu Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten11.08.2026
SchifffahrtNachhaltigkeitEnergie

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes (Güter- und Personenschiffe) in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind

Was wird gefördert?

Als Binnenschiffer können Sie einen Zuschuss für Investitionen in neue emissionsärmere Antriebssysteme oder Nullemissionsantriebe erhalten. Gefördert werden folgende Vorhaben: Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen emissionsfreien Antriebssystemen (Qualifikation: emissionsfreie Fahrzeuge) für den Fahrgastverkehr mit Hybrid- oder Zweistoffmotoren und weiteren Komponenten (Qualifikation: sauberes Fahrzeug) für den Güterverkehr mit emissionsärmeren Antriebssystemen

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : 15 bis 100% der förderfähigen Kosten, abhängig von der Maßnahme und der Größe des Unternehmens Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Das Antragsverfahren ist grundsätzlich einstufig. Zur Umsetzung des Programms werden zusätzlich Bekanntmachungen bzw. Förderaufrufe veröffentlicht. Für die Fördermaßnahmen gilt sowohl das Förderaufrufverfahren als auch das Bewilligungsverfahren. Das jeweilige Verfahren bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen

Wer wird gefördert?
Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes (Güter- und Personenschiffe) in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind
Was wird gefördert?
Als Binnenschiffer können Sie einen Zuschuss für Investitionen in neue emissionsärmere Antriebssysteme oder Nullemissionsantriebe erhalten. Gefördert werden folgende Vorhaben: Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen emissionsfreien Antriebssystemen (Qualifikation: emissionsfreie Fahrzeuge) für den Fahrgastverkehr mit Hybrid- oder Zweistoffmotoren und weiteren Komponenten (Qualifikation: sauberes Fahrzeug) für den Güterverkehr mit emissionsärmeren Antriebssystemen
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : 15 bis 100% der förderfähigen Kosten, abhängig von der Maßnahme und der Größe des Unternehmens Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Das Antragsverfahren ist grundsätzlich einstufig. Zur Umsetzung des Programms werden zusätzlich Bekanntmachungen bzw. Förderaufrufe veröffentlicht. Für die Fördermaßnahmen gilt sowohl das Förderaufrufverfahren als auch das Bewilligungsverfahren. Das jeweilige Verfahren bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung.
In welcher Form wird Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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