NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier

Zuschuss

einem wissenschaftlichen Partner (Hochschule, Forschungseinrichtung)

Steckbrief zu Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Forschung & Hochschulen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten21.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Verbundpartner mit mind. einem wissenschaftlichen Partner (Hochschule, Forschungseinrichtung) mind. einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (bevorzugt KMU) optional ein oder mehrere Partner aus anderen Bereichen (außeruniversitäre Bildungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, sonstige Einrichtungen wie Vereine, Verbände oder Stiftungen)

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt zum Auf- und Ausbau von zukunftsfähigen Innovationsfeldern im Rheinischen Revier planen. Gefördert werden verbindlich zusammenarbeitende regionale Verbünde, die Konzepte für einen nachhaltigen, innovationsbasierten Strukturwandel entwickeln und umsetzen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie und Ihre Verbundpartner sind im Rheinischen Revier, Nordrhein-Westfalen, in den Fördergebieten des Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) angesiedelt. Ihr Vorhaben entfaltet seine Wirkung im Rheinischen Revier. Die Ergebnisse Ihres geförderten Vorhabens werden nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang Unternehmen i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken zusätzliche Projektpauschale von 20% ggf. zusätzlicher Bonus für kleine und mittlere Unternehmen

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier

Wer wird gefördert?
Verbundpartner mit mind. einem wissenschaftlichen Partner (Hochschule, Forschungseinrichtung) mind. einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (bevorzugt KMU) optional ein oder mehrere Partner aus anderen Bereichen (außeruniversitäre Bildungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, sonstige Einrichtungen wie Vereine, Verbände oder Stiftungen)
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt zum Auf- und Ausbau von zukunftsfähigen Innovationsfeldern im Rheinischen Revier planen. Gefördert werden verbindlich zusammenarbeitende regionale Verbünde, die Konzepte für einen nachhaltigen, innovationsbasierten Strukturwandel entwickeln und umsetzen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie und Ihre Verbundpartner sind im Rheinischen Revier, Nordrhein-Westfalen, in den Fördergebieten des Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) angesiedelt. Ihr Vorhaben entfaltet seine Wirkung im Rheinischen Revier. Die Ergebnisse Ihres geförderten Vorhabens werden nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang Unternehmen i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken zusätzliche Projektpauschale von 20% ggf. zusätzlicher Bonus für kleine und mittlere Unternehmen
In welcher Form wird Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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