| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Forschung & Hochschulen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 01.09.2026 |
Hochschulen gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Bundeseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben
Sie können einen Zuschuss erhalten für Projekte in allen Forschungsbereichen , die die technische Machbarkeit und Umsetzbarkeit sowie das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen, die sich in der Validierungsphase befinden, systematisch unter Beweis stellen
Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen: Ihr Vorhaben weist ein verbindliches Unterstützungskonzept auf und setzt es um. Ihr Vorhaben wird von einer geeigneten Innovations-Mentorin bzw. einem geeigneten Innovations-Mentor mit wirtschaftlichem Know-how begleitet und unterstützt. Die Innovations-Mentorinnen bzw. Innovations-Mentoren verfügen über Kenntnisse von Innovationsprozessen und -hemmnissen im relevanten Technologie- und Anwendungsbereich und stellen ihre Expertise hinsichtlich Weiterentwicklung und Umsetzung zur Verfügung.
Förderart: Zuschuss Förderhöhe: i.d.R. bis zu 500.000 € pro Vorhaben und Jahr Förderdauer: bis zu 3 Jahre Wie erfolgt die Antragstellung? Das Förderverfahren ist einstufig. Ihren Antrag können Sie fortlaufend bei dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH stellen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden
FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.
Kostenlos testen