NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Klimaschutzinitiative - Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

Zuschuss

Erstellung von Machbarkeitsstudien und Maßnahmen zur Förderung

Steckbrief zu Klimaschutzinitiative - Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten18.09.2026
KlimaschutzEnergieUmwelt

Wer wird gefördert?

Städte, Gemeinden, Landkreise Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mind. 25% kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen eingetragene gemeinnützige

Was wird gefördert?

Sie können den Zuschuss erhalten, um in Ihrer Kommune Effizienzpotenziale zu erschließen und Emissionen zu reduzieren Mit dem Zuschuss können Sie folgende strategische und investive Vorhaben finanzieren: Strategische Förderschwerpunkte Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz Einführung von Energiesparmodellen Betrieb kommunaler Netzwerke Erstellung von Machbarkeitsstudien Einrichtung einer Klimaschutzkoordination Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement Investive Förderschwerpunkte Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung Innen- und Hallenbeleuchtung Beckenwasserpumpen

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe : abhängig von Art und Umfang der Maßnahme, bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben Welche Vorhaben werden nicht gefördert? gesetzliche verpflichtend durchzuführende Maßnahmen Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag stellen Sie beim Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH Eine ausführliche Beratung zur Kommunalrichtlinie können Sie bei der Agentur für Klimaschutz erhalten.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Klimaschutzinitiative - Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

Wer wird gefördert?
Städte, Gemeinden, Landkreise Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mind. 25% kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen eingetragene gemeinnützige
Was wird gefördert?
Sie können den Zuschuss erhalten, um in Ihrer Kommune Effizienzpotenziale zu erschließen und Emissionen zu reduzieren Mit dem Zuschuss können Sie folgende strategische und investive Vorhaben finanzieren: Strategische Förderschwerpunkte Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz Einführung von Energiesparmodellen Betrieb kommunaler Netzwerke Erstellung von Machbarkeitsstudien Einrichtung einer Klimaschutzkoordination Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement Investive Förderschwerpunkte Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung Innen- und Hallenbeleuchtung Beckenwasserpumpen
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe : abhängig von Art und Umfang der Maßnahme, bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben Welche Vorhaben werden nicht gefördert? gesetzliche verpflichtend durchzuführende Maßnahmen Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag stellen Sie beim Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH Eine ausführliche Beratung zur Kommunalrichtlinie können Sie bei der Agentur für Klimaschutz erhalten.
In welcher Form wird Klimaschutzinitiative - Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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