NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Förderrichtlinie KlimaWildnis
Gebietskörperschaften und von diesen beauftragte Zweckverbände und Organisationen
Umwelt
GebietskörperschaftenZweckverbände
Förderart: Zuschuss bis zu 100% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
Was wird gefördert?
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Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Maßnahmen, die ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher oder aufgrund eines Gesetzes geltender Verpflichtungen der/des Antragstellenden dienen Kofinanzierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH (Projektträgerin). Anträge können fortlaufend gestellt werden. Weitere Informationen Grundlage der Förderung: Richtlinie vom 04.11.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 31.12.2024, B6 Informationen der Zukunft – U
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