NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderrichtlinie KlimaWildnis

Gebietskörperschaften und von diesen beauftragte Zweckverbände und Organisationen

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Umwelt GebietskörperschaftenZweckverbände
Förderart: Zuschuss bis zu 100% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen gelten? Wie wird gefördert? Wie erfolgt die Antragstellung? Kontakt Weitere Förderangebote Jetzt Kontakt aufnehmen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen, die ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher oder aufgrund eines Gesetzes geltender Verpflichtungen der/des Antragstellenden dienen Kofinanzierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH (Projektträgerin). Anträge können fortlaufend gestellt werden. Weitere Informationen Grundlage der Förderung: Richtlinie vom 04.11.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 31.12.2024, B6 Informationen der Zukunft – U
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