NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur

Zuschuss

Maßnahmen zur Lebensmittelversorgung, zur Wissensvermittlung zu

Steckbrief zu Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten12.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

juristische Personen des Privatrechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland und steuerlich anerkannter Gemeinnützigkeit

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie ein Projekt planen, das die von Krisen betroffenen Menschen unterstützt , um deren Lebensgrundlagen möglichst nachhaltig zu verbessern. Gefördert werden Projekte in vier spezifischen Handlungsfeldern: Ernährungssicherung : Gefördert werden Maßnahmen zur Lebensmittelversorgung, zur Wissensvermittlung zu einer gesunden, ausgewogenen Ernährung und dem Gesundheitszustand. Dabei berücksichtigt das menschenrechtsbasierte multidimensionale und multisektorale Verständnis von Ernährungssicherung auch Sektoren wie Bildung, Wasser und Gesundheit.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 90% Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben Förderdauer : bis zu 5 Jahre Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen in akuten Gewaltkonfliktgebieten Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag stellen Sie spätestens 8 Wochen vor Beginn der geplanten Förderung schriftlich unter Verwendung des Antragsvordrucks beim

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur

Wer wird gefördert?
juristische Personen des Privatrechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland und steuerlich anerkannter Gemeinnützigkeit
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie ein Projekt planen, das die von Krisen betroffenen Menschen unterstützt , um deren Lebensgrundlagen möglichst nachhaltig zu verbessern. Gefördert werden Projekte in vier spezifischen Handlungsfeldern: Ernährungssicherung : Gefördert werden Maßnahmen zur Lebensmittelversorgung, zur Wissensvermittlung zu einer gesunden, ausgewogenen Ernährung und dem Gesundheitszustand. Dabei berücksichtigt das menschenrechtsbasierte multidimensionale und multisektorale Verständnis von Ernährungssicherung auch Sektoren wie Bildung, Wasser und Gesundheit.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 90% Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben Förderdauer : bis zu 5 Jahre Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen in akuten Gewaltkonfliktgebieten Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag stellen Sie spätestens 8 Wochen vor Beginn der geplanten Förderung schriftlich unter Verwendung des Antragsvordrucks beim
In welcher Form wird Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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