| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 12.09.2026 |
juristische Personen des Privatrechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland und steuerlich anerkannter Gemeinnützigkeit
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie ein Projekt planen, das die von Krisen betroffenen Menschen unterstützt , um deren Lebensgrundlagen möglichst nachhaltig zu verbessern. Gefördert werden Projekte in vier spezifischen Handlungsfeldern: Ernährungssicherung : Gefördert werden Maßnahmen zur Lebensmittelversorgung, zur Wissensvermittlung zu einer gesunden, ausgewogenen Ernährung und dem Gesundheitszustand. Dabei berücksichtigt das menschenrechtsbasierte multidimensionale und multisektorale Verständnis von Ernährungssicherung auch Sektoren wie Bildung, Wasser und Gesundheit.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 90% Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben Förderdauer : bis zu 5 Jahre Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen in akuten Gewaltkonfliktgebieten Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag stellen Sie spätestens 8 Wochen vor Beginn der geplanten Förderung schriftlich unter Verwendung des Antragsvordrucks beim
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden
FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.
Kostenlos testen