NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Innovationsprogramm Verbraucherschutz

Zuschuss

Personenvereinigungen (Vereine, Verbände, Stiftungen, Initiativen,

Steckbrief zu Innovationsprogramm Verbraucherschutz
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Forschung & Hochschulen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten27.09.2026
InnovationVerbraucherschutz

Wer wird gefördert?

Forschungseinrichtungen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sonstige natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen (Vereine, Verbände, Stiftungen, Initiativen, Organisationen) mit Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung zur Innovationsförderung im Verbraucherbereich in Recht und Wirtschaft. Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren: Untersuchungen, Forschungen, Konzeptionsentwicklungen und -erprobungen sowie weitere Innovationsmaßnahmen zu den gesellschaftlichen, strukturellen, prozessoralen und rechtlichen Rahmenbedingungen für technische und nicht technische Innovationen Identifizierung von künftigen Innovationsfeldern im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft, in der Verbraucherpolitik, im Verbraucher- und …

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Förderhöhe : max. 500.000 € Förderdauer : bis zu 36 Monate So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung nicht mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombinieren. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Vorhaben, die der routinemäßigen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Leistungen, der laufenden Nutzung und Verwertung wissenschaftlich-technischer Informationen, der Marktforschung u.Ä. dienen Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu Innovationsprogramm Verbraucherschutz

Wer wird gefördert?
Forschungseinrichtungen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sonstige natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen (Vereine, Verbände, Stiftungen, Initiativen, Organisationen) mit Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung zur Innovationsförderung im Verbraucherbereich in Recht und Wirtschaft. Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren: Untersuchungen, Forschungen, Konzeptionsentwicklungen und -erprobungen sowie weitere Innovationsmaßnahmen zu den gesellschaftlichen, strukturellen, prozessoralen und rechtlichen Rahmenbedingungen für technische und nicht technische Innovationen Identifizierung von künftigen Innovationsfeldern im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft, in der Verbraucherpolitik, im Verbraucher- und …
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Förderhöhe : max. 500.000 € Förderdauer : bis zu 36 Monate So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung nicht mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombinieren. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Vorhaben, die der routinemäßigen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Leistungen, der laufenden Nutzung und Verwertung wissenschaftlich-technischer Informationen, der Marktforschung u.Ä. dienen Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung?
In welcher Form wird Innovationsprogramm Verbraucherschutz gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen