NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Innovationsprogramm Verbraucherschutz
Personenvereinigungen (Vereine, Verbände, Stiftungen, Initiativen,
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 €
Wer wird gefördert?
Forschungseinrichtungen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sonstige natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen (Vereine, Verbände, Stiftungen, Initiativen, Organisationen) mit Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung zur Innovationsförderung im Verbraucherbereich in Recht und Wirtschaft. Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren: Untersuchungen, Forschungen, Konzeptionsentwicklungen und -erprobungen sowie weitere Innovationsmaßnahmen zu den gesellschaftlichen, strukture
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